Verfassungsbeschwerde

Über die Verfassungsbeschwerde entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Die Beschwerde kann von jedermann gegen den Staat erhoben werden, mit dem Zweck, dass alle Akte der

  • gesetzgebenden,
  • vollziehenden und
  • richterlichen Gewalt

auf ihre Grundrechtsmäßigkeit hin nachgeprüft werden.

In Betracht kommt das Verfahren, wenn der Staat Grundrechte der Bürger verletzt sowie bei einigen anderen durch das Grundgesetz festgelegten Rechten des Bürgers. Hierzu zählen insbesondere das Widerstandsrecht, der Zugang zu öffentlichen Ämtern, aktives und passives Wahlrecht, das Recht auf den gesetzlichen Richter und das rechtliches Gehör.

Voraussetzung ist weiter, dass der Rechtsweg bereits ausgeschöpft ist, also der gesamte Instanzenzug bereits durchlaufen ist.

Wird eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, so findet zunächst ein Vorprüfungsverfahren statt. In diesem prüfen wenige Richter, ob die Klage überhaupt Erfolg haben könnte. Nur die wenigsten Beschwerden werden dann tatsächlich vom Bundesverfassungsgericht angenommen und entschieden.

Stellt das Gericht eine Grundrechtsverletzung fest, so kann es u.a. die grundrechtsverletzende Maßnahme der öffentlichen Gewalt aufheben oder ein grundgesetzwidriges Gesetz für nichtig erklären.

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