Verleumdung

Eine Verleumdung begeht, wer

  • trotz besseren Wissens
  • über einen anderen
  • eine unwahre Tatsache
  • behauptet oder verbreitet,
  • die geeignet ist, den anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden.

Die Verleumdung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wurde die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

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