Vertaner Urlaub

Zeit, in der eine gebuchte Erholungsreise nicht wie geplant stattfinden kann.
Sie wird auch als "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" bezeichnet.

In bestimmten Fällen können die so genannten "entgangenen Urlaubsfreuden" einen immateriellen Schadensersatzanspruch begründen.
Gesetzlich geregelt ist ein entsprechender Anspruch in § 651f Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Voraussetzungen sind:

  • Pauschalreise (Flug und Hotel)
  • Vereiteln oder erhebliche Beeinträchtigung der Reise
  • Mangelanzeige oder Abhilfeverlangen gegenüber dem Reiseveranstalter
  • Verschulden des Reiseveranstalters (wird gesetzlich vermutet)

Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt nach Auffassung der Gerichte im Allgemeinen nur in den Fällen vor, in denen eine Minderung des Reisepreises um 50 Prozent angemessen wäre.
Vereitelt ist eine Reise, wenn sie komplett ausfällt, etwa dann, wenn die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung steht und der Reisende wieder nach Hause gereist ist.

Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung analog anzuwenden auf Verträge über einzelne Reiseleistungen, die dem Pauschalreisevertrag ähnlich sind (z. B. die Miete eines Ferienhauses).

Außerhalb des Reisevertrages sind entgangene Urlaubsfreuden dagegen grundsätzlich nicht ersetzbar, da es sich um einen immateriellen Schaden und nicht um einen Vermögensschaden handelt (§ 253 Absatz 1 BGB). Das deliktische Schadensersatzrecht gewährt dem Geschädigten grundsätzlich keinen Ausgleich für nutzlos in Anspruch genommene Urlaubstage. Sie können allenfalls bei einem Schmerzensgeldanspruch eine gewisse Berücksichtigung in der Höhe finden.

Praxistipp:

Für den vertanen Urlaub ist eine "angemessene Entschädigung" zu zahlen. Diese hängt nicht davon ab, ob der Reisende einer Erwerbstätigkeit nachgeht und einen Vermögensschaden erleidet. Das Nettoeinkommen des Geschädigten ist für die Höhe der Entschädigung maßgeblich.

Suche
 
Rechtslexikon-Auswahl
V
Artikel
V-Person Vaterschaftsanerkennung Vaterschaftsanfechtung Verarbeitung Verband Verbandsklage Verbandsklage/ Verbraucherschutz Verbindung von Sachen Verbot von Vereinen Verbraucher Verbraucherdarlehensvertrag Verbraucherinsolvenzverfahren Verbrauchsgüterkaufvertrag Verbrechen Verdacht Verdeckter Ermittler Verein/ nichtrechtsfähiger Verein/ rechtsfähiger Verfahrenshindernisse Verfall Verfassungsbeschwerde Verfügungsgeschäft Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Vergehen Vergleich Verhaltensbedingte Kündigung Verhaltensstörer Verhandlungsgrundsatz Verhältnismäßigkeit Verjährung Verjährungsfristen Verkehrslärm Verkehrssicherungspflicht Verkehrsunfall Verkehrszentralregister Verleumdung Vermieterpfandrecht Vermischung Vermächtnis Vermögensschaden Vermögensstrafe Vermögensverzeichnis Verpflichtungsklage Versammlungsfreiheit Verschuldenshaftung Verschweigen/ arglistiges Versendungskauf Versicherungsvertrag Versorgungsausgleich Versteigerung Versteigerung gepfändeter Sachen Verstrickung Versuch Vertaner Urlaub Vertrag zugunsten Dritter Vertragshändler Vertragsstrafe Verwaltungsakt Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz Verwaltungsrecht Verwaltungsrechtsweg Verwaltungsstreitverfahren Verwaltungsverfahren Verwaltungsvollstreckung Verwaltungsvorschrift Verwaltungszwang Verwandtenunterhalt Verzug Veränderungssperre Visum Volksentscheid Volljurist Vollstreckung Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungserinnerung Vollstreckungsgericht Vollstreckungstitel Vollzugsinteresse Vorbescheid Vorerbe Vorfälligkeitsentschädigung Vorgesellschaft Vorgesellschaft/ unechte Vorgründungsgesellschaft Vorkaufsrecht Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht Vormerkung Vormund Vormundschaft Vormundschaftsgericht Vorsatz/ Strafrecht Vorsorgeunterhalt Vorstand Vorstellungsgespräch Vorstellungskosten Vorteilsannahme Vorverein