Vorgründungsgesellschaft

Gesellschaft, die durch die Vereinbarung künftiger Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft entsteht, eine Kapitalgesellschaft zu gründen (Vorvertrag).

Eine Kapitalgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister.
Für die Zeit vor Eintragung werden gesellschaftsrechtlich verschiedene Phasen unterschieden:

  • die Vorgründungsgesellschaft
  • die Vorgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft kann folgende Rechtsformen haben:

  • eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
  • eine offene Handelsgesellschaft (oHG), wenn die Gesellschaft bereits ihr Handelsgewerbe aufgenommen hat.
  • ein Einzelunternehmen, wenn nur ein Gründungsgesellschafter beteiligt ist

Die Vorgründungsgesellschaft ist nicht identisch mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft.
Sie wird entsprechend ihrer zivilrechtlichen Gestalt steuerlich als Personengesellschaft behandelt und ist nicht körperschaftsteuerpflichtig.

Sobald ein wirksamer Gesellschaftsvertrag abgeschlossen wird, wird aus der Vorgründungsgesellschaft eine Vorgesellschaft.

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