Widerklage

Die Widerklage ist eine Klage, die vom Beklagten im gleichen Verfahren gegen den Kläger erhoben wird.

Die Voraussetzungen der Widerklage sind:

  • Die Klage muss im Zeitpunkt der Erhebung der Widerklage rechtshängig sein.
  • Zwischen Klage und Widerklage muss ein rechtlicher Zusammenhang bestehen.
  • Die Widerklage kann grundsätzlich nur vom Beklagten der Hauptklage erhoben werden.
Praxistipp:

In Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozessen ist eine Widerklage nicht zulässig.