LKW - Maut zurückfordern bis 31.12. | EuGH öffnet Tür für hohe Erstattungen

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Es steht fest, dass jeder deutsche und ausländische Transportunternehmer seit Jahren zu viel LKW Maut gezahlt hat. Der Europäische Gerichtshof hat am 28.10.2020 ein bahnbrechendes Urteil zur LKW Maut verkündet und die Maut teilweise gekippt. 

 Dieses Urteil hat unsere Kooperationskanzlei Pfnür Rechtsanwälte vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, mit welcher wir die Interessengemeinschaft Maut (IG Maut) gegründet haben, um für Transportunternehmer noch in diesem Jahr die zu viel gezahlte Maut zurückzufordern.

 Eine Rückforderung von vielen Tausend Euro ist im Einzelfall möglich

 Handeln Sie schnell, da eine Verjährung Ihrer Ansprüche droht. 

Vorweg die Zusammenfassung

 

▪ EuGH kippt teilweise die Maut für Transportunternehmer

▪ Verjährung der Ansprüche droht

▪ Kostenlose Prüfung durch erfahrene Rechtsanwälte der IG Maut

 

Was bedeutet das EuGH Urteil für die LKW Maut?

Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu dem Aktenzeichen C-321/19 hat das höchste europäische Gericht entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland seit Jahren zu viel von den Transportunternehmern, die die deutschen Autobahnen nutzen, eingezogen hat.

 

Hierbei haben die Luxemburger Richter verkündet, dass es keine zeitliche Beschränkung gäbe, da die im Mautsatz teilweise eingezogenen Kosten der Verkehrspolizei nicht auf die Mautzahler abgewälzt werden dürfen.

 

Rechtsfolge dieses Urteils ist, dass alle Spediteure, die seit Jahren LKW Maut für die Nutzung der deutschen Autobahnen zahlen, nunmehr hohe Rückforderungsansprüche noch bis zum Jahresende geltend machen können.

 

Dieses Urteil hat eine der führenden Transportrechtskanzleien Pfnür Rechtsanwälte erstritten, mit welcher wir nunmehr eine Vielzahl an Spediteuren vertreten, um die Rückforderungsansprüche noch in diesem Jahr durchzusetzen.

 

Es bestehen gute Erfolgsaussichten, um mehrere tausend Euro von der zuständigen Behörde zurückzufordern.

 

Wie hoch ist mein Anspruch auf Erstattung der LKW Maut? 

Der Anteil der gezahlten LKW Maut, der sich auf die Kosten der Verkehrspolizei bezieht, kann nun zurückgefordert werden.

 

Zweifelsfrei können mindestens rund 4 % der gezahlten Mautsätze jedenfalls für die letzten drei Jahre zurückgefordert werden.

 Hierfür bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung durch unsere Fachanwälte an.

 

Was benötigen wir für die kostenfreie Prüfung?

  • Angabe über gezahlte LKW Maut seit dem 01.01.2018 bis heute
  • Angabe über gefahrene Kilometer
  • Toll Collect Rechnungen seit dem 01.01.2018 bis heute

 

Weshalb sollte ich als Transportunternehmer hierfür einen Rechtsanwalt beauftragen?

Obwohl das höchste europäische Gericht nunmehr klargestellt hat, dass der deutsche Staat zu viel von den Transportunternehmern an Maut eingezogen hat, rechnen wir damit, dass die zuständige Behörde nicht ohne Weiteres eine Erstattung vornehmen wird. Insbesondere ist damit zu rechnen, dass die Behörde ggf. die Auszahlungen verzögern wird. Sollte bis zum 31.12.2020 wegen fehlender Vergleichsbereitschaft keine verjährungshemmende Maßnahme eingeleitet worden sein, dürfte bereits der Rückforderungsanspruch für 2017 verjährt sein.

Allerdings können Sie sich noch eine Rückforderung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit unserer Hilfe sichern.

Unsere Fachkanzlei für Verkehrsrecht und Massenverfahren hat deshalb Ihre Kompetenzen mit dem EuGH Klägeranwalt Pfnür, welcher einer der führenden Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht ist, gebündelt und die Interessengemeinschaft Maut gegründet, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage im Newsblog unter dem Thema "LKW Maut Erstattung".

 Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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