Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

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Schreiben der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH wegen der Verletzung von Rechten an dem geschützten Markenzeichen „Borussia Dortmund“.

Die Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte aus München vertreten die Interessen der BVB Merchandising GmbH, einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Die Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte verschicken für diese aktuell Schreiben wegen Markenrechtsverletzungen. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, online auf der Plattform eBay Waren verkauft zu haben und diese in der Artikelüberschrift mit „Borussia Dortmund“ beworben zu haben. Bei „Borussia Dortmund“ handele es sich allerdings um eine eingetragene Wortmarke der BVB Merchandising GmbH, sodass die unberechtigte Nutzung eine Markenrechtsverletzung darstellen würde.

Die Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte fordern in dem mit Berechtigungsanfrage betitelten Schreiben lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!

Empfehlung:

Sollten sie von einem Schreiben der Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen Rechtsanwälte betroffen sein, erteilen Sie keine voreiligen Auskünfte. Dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten
  • eine Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und die Erstattung der vollständigen Anwaltskosten zu zahlen.

Es sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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