Mängelbeseitigung

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In vertraglichen Beziehungen kommt es immer wieder zu Störungen – in Beziehung zum Vermieter, zum Handwerker oder zum Verkäufer. Lesen Sie hier, wie Sie richtig reagieren.

Wann liegt ein rechtlich relevanter Mangel vor? Prinzipiell gilt:

Eine Leistung ist mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. 

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ist keine besondere Verwendung vereinbart, muss sich Die Leistung für die gewöhnliche Verwendung eignen und die übliche Beschaffenheit aufweisen, die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Dazu gehören auch Eigenschaften, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder des Herstellers insbesondere in der Werbung erwarten darf.

Als Kunde können (und müssen Sie) im Regelfall die Erfüllung des Vertrages einfordern – also Reparatur oder Neulieferung. Generell müssen Sie zwei nachträgliche Erfüllungsversuche hinnehmen. 

Wenn Sie das für nicht zumutbar halten, sollten Sie sich beraten lassen. 

Führt das nicht zum Erfolg, können Sie – nur nach Fristsetzung! – Ihre Zahlung mindern und die mangelhafte Leistung behalten. Sie können aber auch die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dann müssen Sie allerdings die gezogenen Nutzungen erstatten – gerade beim Autokauf kann das heikel sein.

Wie gehen Sie richtig vor?

1. Beanstandung

Bezeichnen Sie den Leistungsmangel konkret. Erklären Sie genau, womit Sie nicht einverstanden sind. 

Seit dem ...... bildet sich im Bad in der südöstlichen Ecke ein Wasserfleck am Fußboden. Ich vermute, dass der Abfluss undicht ist. Das Schadensbild stellt einen Mangel dar. Bilder habe ich beigefügt. 

2. Abhilfeverlangen

Erläutern Sie, welche Leistung Sie erwarten – konkrete Bezeichnung des erwarteten Leistungsbildes.

Aus Sicherheitsgründen kann ich die Dusche derzeit nicht nutzen. Bitte prüfen Sie den Fehler und beseitigen Sie die Undichtigkeit. 

3. Fristsetzung

Setzen Sie eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung. 

Ich möchte Sie auffordern, die vollständige Nutzbarkeit des Bades bis zum XX.XX.XXXX herzustellen. 

Bei Zahlungen sollten Sie 1 Woche annehmen, bei Handwerkerleistungen 3 bis 14 Tage für die Mängelbeseitigung. Es kommt auf den Umfang der Leistung und den Aufwand für die Nachbesserung an. 

4. Androhung der Ablehnung der Leistung / Selbstvornahme / Schadensersatz

Hier sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Erklärungen ab hier sind u. U. nicht mehr zurücknehmen. 

Unter Umständen drohen erhebliche Rechtsnachteile, wenn bestimmte Formalitäten nicht eingehalten oder Fristen versäumt werden. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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