Mahnbescheid von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Schadensersatz und Abmahnkosten erhalten?

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Aktuell melden sich hier in der Kanzlei viele Betroffene und berichten, zum Jahreswechsel einen Mahnbescheid von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin erhalten zu haben. Gegenstand des Mahnbescheids sind die Geltendmachung von Abmahnkosten und Schadensersatz aufgrund angeblichen illegalen Filesharings. Zumeist geht es um Forderungen aus dem Jahr 2011. Hintergrund der Mahnbescheide dürfte hauptsächlich sein, die Ende des Jahres 2014 eintretende Verjährung zu hemmen. Dabei ist zu beachten, dass hierfür nicht Voraussetzung ist, dass der Mahnbescheid noch bis zum 31.12.2014 zugestellt wurde. Der Mahnbescheid kann zur Hemmung der Verjährung auch noch im neuen Jahr zugestellt werden, wenn die Zustellung demnächst erfolgt.

Allgemeiner Hinweis zu Mahnbescheiden:

Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Dies macht allerdings nur Sinn, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Andernfalls werden durch die Einlegung des Widerspruchs zusätzliche Kosten verursacht. Sofern kein Widerspruch eingelegt wird, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Dies ist ein rechtskräftiger Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Auch gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall wird der Rechtsstreit dem Gericht vorgelegt.

Allgemeiner Hinweis zur Vorgehensweise:

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, dann legen Sie nicht vorschnell Widerspruch ein, sondern lassen zunächst prüfen, wie im konkreten Fall vorzugehen ist. Durch die Einlegung des Widerspruchs entstehen zusätzlich Kosten. Insofern sollte erst die Rechtslage geprüft werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr der Forderung anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne anrufen. Durch diese erste Kontaktaufnahme kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar und freue mich auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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