Mahnungen und Rechnungen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH)

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Die Gewerbeauskunft-Zentrale sorgt seit einigen Jahren für Verunsicherung bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Betreiber des Portals der Gewerbeauskunft-Zentrale ist die GWE GmbH aus Düsseldorf mit ihrem Geschäftsführer Sebastian Cyperski.

Das Geschäftsmodell

Zunächst sendet die GWE GmbH ein amtlich aussehendes Formular mit der Überschrift Gewerbeauskunft-Zentrale.de an Unternehmen und Freiberufler mit der Aufforderung, die dortigen Angaben zu überprüfen und das Formular unterschrieben zurückzusenden. Tut man dies, fordert die GWE GmbH ein jährliches Entgelt von 569,06 € pro Vertragsjahr. Als Gegenleistung wird das Unternehmen dann auf der Website der Gewerbeauskunft-Zentrale gelistet.

Das Inkasso

In der Folge betreibt die GWE GmbH hartnäckige Inkassoversuche. Nachdem früher das Inkasso Büro DDI-Deutsche Direkt Inkasso mit der Forderungsbeitreibung beauftragt wurde, inkassiert derzeit der Kölner Rechtsanwalt Michael Murat Sertsöz für den Registereintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale.

Die Lösung

Die schlechteste aller Lösungen ist das Ignorieren der Zahlungsaufforderungen. Die Gewerbeauskunft-Zentrale hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Mahnbescheide beantragt.

Die von der GWE GmbH versandten Formulare sind jedoch rechtlich angreifbar. Der effektivste Weg ist daher, Klage gegen die GWE GmbH zu erheben und feststellen zu lassen, dass die Forderungen nicht bestehen.

Selbst wenn bereits auf die Forderungen der Gewerbeauskunft-Zentrale gezahlt wurde, bestehen beste Aussichten, die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern.

Wir haben bundesweit bereits für über 400 Mandanten gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale geklagt und konnten stets erreichen, dass sämtliche Forderungen fallen gelassen und bereits gezahlte Beträge erstattet wurden.

Bekommen Sie auch Post der Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. haben Sie bereits gezahlt? Sprechen Sie uns an, wir finden die beste Lösung für Sie. Gerne können Sie sich auch hier näher informieren:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/abmahnung-einstweilige-verfuegung-gewerbeauskunft-zentrale


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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