Markenrechtliche Abmahnung der Firma Choon’s Design Inc. durch RAe Ploum Lodder Princen (Loom-Bänder)

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Markenrechtliche Abmahnung der Firma Choon’s Design Inc. aus den USA vom 17.09.2014 durch die Rechtsanwälte Ploum Lodder Princen aus den Niederlanden wegen der Einfuhr von Loom-Bändern.

Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Ploum Lodder Princen vorgelegt, die im Auftrag der Firma Choon’s Design Inc. eine vermeintliche Markenrechtsverletzung durch die Einfuhr von sogenannten Loom-Bändern rügen.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass eine am Zoll Rotterdam durchgeführte Überprüfung einer an unsere Mandantschaft gerichteten Lieferung ergeben habe, dass unsere Mandantschaft Plagiate (Loom-Bänder) nach Deutschland einführen wollte. Es handelt sich hierbei um ein sog. Grenzbeschlagnahmeverfahren, bei dem der Rechteinhaber nach einer stichprobenartigen Überprüfung über mögliche Rechtsverletzungen informiert wird.

Die Firma Choon’s Design Inc. vertreibt unter der Marke „Rainbow Loom“ entsprechende Silikonbänder, die sich derzeit auf dem Markt einer sehr hohen Beliebtheit erfreuen.

Bezug genommen wird auf die bestehenden markenrechtlichen Eintragungen der europäischen Wortmarke „RAINBOW LOOM“ (EM 012093233) und zum anderen um die deutsche Wortmarke „RAINBOW“ (DE 3020140423413), sowie der europäischer Designrechte (hook, Monster Tail Loom, Loom) unter den Registrierungsnummern: 002413278-001; 0023828531-001; 0023828531-002.

In dem Abmahnschreiben werden Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungs- und Vernichtungskosten werden pauschal 2.000,00€ angeboten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Zudem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da diese eine hohe Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält und dergestalt formuliert ist, dass sämtliche Schadensersatzforderungen dem Grunde nach anerkannt werden.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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