Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd.

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Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten kürzlich ein Schreiben, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Firma Burberry Ltd. aus London abgemahnt werden sollen. Diese ist Inhaberin der Rechte an der Unionsmarke "Burberry-Check", welche das Muster von Burberry ist, der Marke "Equestrian Knight" und der Wortmarke "Burberry".

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte habe auf eBay Hemden zum Kauf angeboten, welche mit den genannten Marken versehen und beworben sein worden. Bei den Hemden würde es sich jedoch nicht um Originalware handeln. Dadurch seien die Markenrechte der Burberry Ltd. gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a), b) und c) UMV verletzt worden.

Forderung aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren wird eine Auskunftserteilung u.a. über Herkunft der Ware, die Herausgabe der noch im Besitz befindlichen Ware sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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