MARKENRECHTSVERLETZUNG| Abmahnung erhalten? | Soforthilfe vom Anwalt für Markenrecht

  • 4 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

MARKENRECHTSVERLETZUNG| Abmahnung erhalten? | Soforthilfe vom Anwalt für Markenrecht


Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten? In diesem Rechtstipp erklärt Ihnen Rechtsanwalt Thomas Seidel von der Kanzlei copy & right aus Norderstedt bei Hamburg, welche sich Konsequenzen sich für den Abgemahnten aus der Verletzung von Markenrechten ergeben können und wie Sie als Betroffener am besten auf eine solche Abmahnung reagieren sollten. 

In diesem Beitrag werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: 

Was ist eine Markenrechtsverletzung? 

Welche Ansprüche werden mit einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung geltend gemacht? 

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten habe?


Markenrechtsverletzung – Dinge, die Sie über die Verletzung von Markenrechten wissen sollten 


Markenrechtsverletzungen liegen immer dann vor, wenn in den Schutzbereich eines markenrechtlich geschütztes Zeichens, beispielsweise eines bestimmten Wortes oder Logos, eingegriffen wird. Hierzu muss ein Dritter erst einmal einen markenrechtlichen Schutz für ein Zeichen, welches für eine konkrete Ware oder Dienstleistung genutzt wird, beantragt haben.  Marken sind immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt.

 

Wie kann eine Markenrechtsverletzung aussehen? 

 

Markenrechtsverletzungen setzen seine sogenannte Verwechslungsgefahr voraus. Bei der Frage danach, ob im Einzelfall Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen vorliegt, handelt es sich um eine komplexe juristische Frage. Dabei spielen drei Kriterien, namentlich die Ähnlichkeit der Zeichen, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sowie die Kennzeichnungskraft der älteren Marke eine Rolle. Diese Kriterien stehen zueinander in Wechselwirkung und es  

 

Was kann ich tun, wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt? 


Sollte eine Markenrechtsverletzung vorliegen, gibt es unterschiedliche Ansprüche, die geltend gemacht werden können. Der Unterlassungsanspruch ist einer der wichtigsten im Markenrecht. Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche sind ebenfalls möglich. Welcher Anspruch für Sie und Ihre Marke der geeignete ist, kann im Erstberatungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Markenrecht ermittelt werden.

Insgesamt ist es ohnehin empfehlenswert sich einer fachkompetenten Meinung eines Rechtsanwaltes zu bedienen, da Streitigkeiten im Markenrecht häufig hohe Streitwerte haben und somit rechtliche Beratung von Nöten ist.

 

Die Abmahnung – einfach erklärt  


Die Abmahnung ist ein erstes Mittel, um Streitigkeiten über Unterlassungspflichten ohne Inanspruchnahme von Gerichten zu regeln. Die Abmahnung gilt nicht als Rechtspflicht, somit ist sie keine Voraussetzung für eine gerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches. Wenn der Schuldner im Prozess den Unterlassungsanspruch jedoch sofort anerkennt, müssen die Prozesskosten vom Verletzen selbst getragen werden. Dies ergibt sich aus §93 ZPO und aufgrund dessen sollte das Risiko eines solchen Falles umgangen werden und möglichst immer vorab eine Abmahnung ausgesprochen werden. Eine Abmahnung spart somit gegebenenfalls die Prozesskosten.

Wenn die Gegenseiten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine sofortige Anerkennung abgeben wird, könnte man auf eine Abmahnung verzichten. Allgemein gilt, dass auch vor- oder zeitgleich zu einer Abmahnung eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann. Diese einstweilige Verfügung würde dem Schuldner nur dann zugehen, wenn er im Abmahnungsverfahren keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben würde.

 

Form und Inhalt einer Abmahnung  


Eine Abmahnung kann generell formlos erfolgen. Da die Beweislast des Zugangs jedoch bei dem Verletzen liegt, werden Abmahnungen in der Praxis überwiegend schriftlich erteilt.

Der Inhalt einer Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen bestimmt sich aus einer Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verletzten an den Schuldner. Außerdem enthält sie eine Androhung, gerichtlich gegen die vorhandene Verletzungshandlung vorzugehen.

 

Was sollte ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe? 


Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich nun, wie Sie agieren sollen?

Zuallererst prüfen Sie mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für Markenrecht, ob die Abmahnung begründet ist. Häufig werden Abmahnung unbegründet ausgesprochen und es liegt gar keine Verletzungshandlung ihrerseits vor.

Wenn die Abmahnung jedoch begründet ist, sollten Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Wenn Sie die Frist nicht einhalten und verspätet eine Unterlassungserklärung abgeben, könnten Ihnen infolgedessen die Prozesskosten zugesprochen werden, obwohl kein Anlass mehr zur Klage besteht.


Was ist eine einstweilige Verfügung bei Markenrechtsverletzungen? 


Eine einstweilige Verfügung kann von jedermann bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Dienen sollen sie zur schnelleren Umsetzung, da ein Klageverfahren im Markenrecht häufig zwei bis drei Jahre dauern kann. Wenn man keine einstweilige Verfügung erhebt, könnte es sein, dass man in der Zeit des Klageverfahrens tatenlos zusehen muss, wie weitere Verletzungshandlungen vollzogen werden.

Die Voraussetzung einer einstweiligen Verfügung ist die sogenannte Eilbedürftigkeit, welche durch den Verletzten vor Gericht bewiesen werden muss. Außerdem wissenswert ist, dass eine solche Verfügung ohne vorherige mündliche Anhörung des Schuldners erfolgen kann. Dies hat jedoch zur Folge, dass eine Vollstreckung im Ausland nicht möglich ist, da die EuGVVO solche Verfügungen nicht anerkennt.

 

Wenn gegen Sie eine einstweilige Verfügung erteilt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. In der folgenden Widerspruchsverhandlung müssen sich beide Parteien dann durch Anwälte vertreten lassen.

 

 

Klage erheben 


Wenn der Schuldner auf eine Abmahnung nicht reagiert hat, sollte die Klage der nächste Schritt sein. Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder beispielsweise Vernichtungsansprüche müssen dann vor Gericht durchgesetzt werden. Hierfür muss die Hilfe eines Rechtsanwaltes für Markenrecht hinzugezogen werden.

 

Sollten Sie eine Klage aufgrund von einer Markenrechtsverletzung erheben wollen oder haben Sie Fragen zur Abmahnung, dann zögern Sie nicht und sprechen Sie und gerne an!

Wir als Rechtsanwaltskanzlei für Markenrecht stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

 

Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

 

  

Ihr Rechtsanwalt,

Thomas Seidel von copy & right Rechtsanwaltskanzlei

 

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Seidel

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel

Beiträge zum Thema