Rechtstipp vom 16.08.2010

„Massenabmahnung“ wg. Filesharing nicht rechtsmissbräuchlich

Das LG Köln hat in einer Entscheidung vom 21.04.2010, Az.: 28 O 596/09, betont, dass die „massenhafte" Abmahnung von in Filesharing-Netzwerken begangenen Urheberrechtsverletzungen durch einen Rechteinhaber nicht rechtsmissbräuchlich ist. Das Tonträgerunternehmen habe lediglich Unterlassung für Songs begehrt, an denen es über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge, so dass eine erlaubte Rechtsausübung vorliege.

Den Streitwert für den Upload eines ganzen Musikalbums bemisst das LG Köln mit EUR 50.000. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Album zum Zeitpunkt des Uploads weder aktuell noch besonders erfolgreich gewesen wäre.


Bewertung
2 von 8 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert