Das VG Mainz hat diese Frage in einem Beschluss, in dem ein Student Prozesskostenhilfe beantragt hatte, weil er von der Hochschule wegen einer zu schlechten Note im Bachelor-Abschluss nicht zum Master-Studium zugelassen worden war, positiv beschieden, also die Meinung vertreten, die Hochschule dürfe die Zulassung zum Master-Studium von einer bestimmten Note des Bachelor-Studiums abhängig machen.
Eine dementsprechende Regelung in der Prüfungsordnung reiche aus; eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage sei nicht notwendig.
Ob diese Entscheidung unwidersprochen bleibt, ist abzuwarten. Sie erscheint mir höchst problematisch zu sein. Denn alle wichtigen Regeln, die in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG eingreifen, bedürfen im Prinzip einer gesetzlichen Regelung.
Die Fragestellung wird mit Sicherheit noch in vielen Fällen eine Rolle spielen. Bis zu einer obergerichtlichen bzw. höchstrichterlichen Entscheidung durch das OVG bzw. das BVerwG sollte man seine Chancen nutzen.
Aachen, den 25.9.10
Dr. Dieter Groß
Rechtsanwalt
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