MayFairCap – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Onlinehandelsplattform MayFairCap bietet unter der Domain mayfaircap.io u. a. den Devisenhandel (Forex-Handel) sowie das Trading mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei die Firma in England unter der Adresse: Berkeley Suite, 35 Berkeley Square, London W1J 5BF, eine Niederlassung betreiben will.

Auch mit Kryptowährungen könnte gehandelt werden.

Unsere Kanzlei kann Anlegern nur dringend davon abraten, über die Handelsplattform MayFairCap Handelsgeschäfte zu tätigen. Es sprechen im vorliegenden Fall verschiedenste Gründe gegen eine Kapitalanlage über die Firma MayFairCap.

Zum einen fehlt ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma MayFairCap oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind.

Auch eine Betreibergesellschaft, die hinter der Firma MayFairCap steht und die Marke MayFairCap hält, wird nicht benannt. Entsprechende Handelsplattformen werden üblicherweise von entsprechenden Betreibergesellschaften gehalten.

Recherchiert man zu der seitens der Firma MayFairCap angegebenen Adresse so findet sich kein Hinweis darauf, dass die Firma MayFairCap in London eine Niederlassung hat. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die entsprechende Firma mit nicht existierenden Niederlassungen wirbt.

Auch eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Firma MayFairCap über die Handelsplattform in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln, liegt nicht vor. Die Firma MayFairCap handelt deshalb unerlaubt und unreguliert und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Hierbei handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt, sondern ein entsprechender Verstoß kann sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert handeln, können gemäß § 54 KWG mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe bestraft werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform MayFairCap investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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