Wenn ich an Mediation denke, denke ich an einen Konflikt, und was mit Konflikten passiert, wenn
sie außer Kontrolle geraten. Ganz allgemein gilt erfahrungsgemäß
folgendes:
Ein Streit eskaliert, die Konfliktparteien können sich nicht mehr konstruktiv austauschen,
wenigstens einer geht zu einem Rechtsanwalt und bittet um Hilfe.
Der klassische Rechtsanwalt, der gewöhnt ist, nach Gebühren abzurechnen, erfragt den
Sachverhalt, subsumiert die Tatsachen unter eine oder mehrere Rechtsnormen, sucht nach geeigneten
Anspruchsgrundlagen, errechnet sich einen Streitwert, schaut ob es sich für ihn und seinen
Mandanten lohnt und spricht eine Empfehlung aus. Im Zweifel kommen Äußerungen wie
„na, da machen Sie sich mal keine Sorgen, das kriegen wir schon hin!“ oder
„…der/die wird sich noch wundern...“.
Ein Schreiben wird aufgesetzt, das mit den Worten endet „... werden daher aufgefordert bis
zum ...... (Frist) zu tun oder zu unterlassen... sonst Klage...“.
Der Adressat ist eingeschüchtert oder aufgebracht, jedenfalls unter Druck gesetzt, zu
reagieren. Das heißt, der Konflikt weitet sich zunächst aus, es gibt nicht mehr nur den
eigentlichen Konflikt, sondern eine neue „Baustelle“, bestehend aus Anwalt, Druck,
Klage, Gericht. Auf jeden Fall stehen Einschüchterung, Wut, Angst, Verzweiflung und die Not, zu
reagieren, im Raum. Der Konflikt eskaliert erneut und bekommt eine neue Nuance dazu.
Ein eigener Anwalt wird beauftragt, der in gleicher Weise wie oben beschrieben reagiert, will er
doch den Mandanten beruhigen, ihm den Konflikt abnehmen und seine Auslegung und Subsumtion des
Sachverhalts aufzeigen, die einen Dritten (Richter) zu einer anderen Entscheidung führen
könnte. Und im Ergebnis will er den Mandanten für sich gewinnen, will er doch
Gebühren abrechnen. Ein Anwalt wird selten oder nie sagen „Keine Chance, vergiss
es!“. Seine Antwort heißt im Zweifel immer „Es kommt darauf an,…“,
also die Suche nach einer Möglichkeit, dem Mandanten zu seinem „Recht“ zu
verhelfen.
Wir verkürzen den weiteren Verlauf, mögliche Ergebnisse sind:
- Eine Partei gibt auf, weil die Kosten zu hoch sind oder zu hoch werden könnten, die
Übernahme der Kosten durch eine Rechtschutzversicherung versagt wird o.ä...
- Ein Vergleich wird unter Abwägung des Prozessrisikos und ggf. aufgrund einer
geäußerten „richterlichen Tendenz“ (Richter wollen im Zweifel immer einen
Vergleich, da sie dann kein Urteil schreiben müssen) geschlossen.
- Es erfolgt ein Richterspruch auf der Grundlage des Vortrags der Parteien und der erbrachten
anspruchsbegründenden Beweise (also in den seltensten Fällen eine den tatsächlichen
Gegebenheiten entsprechende „gerechte“ Entscheidung).
Im Ergebnis bleibt es bei „Sieg und Niederlage“, „Teilsieg und
Teilniederlage“, „Anwalt war unfähig“, „Richter
parteiisch“...
Jedenfalls: Der Konflikt ist nicht beendet, es wurde nur entschieden, wer gegenüber wem was
zu tun oder zu unterlassen hat. Es gibt eine Entscheidung über die Folgen des Konflikts, aber
keine Lösung des Konflikts. Und im Zweifel erst recht keine interessensgerechte Entscheidung,
sondern nur eine, die auf dem subjektiven Sachvortrag und der Beweislage (konnten Beweise erbracht
werden???) basiert.
Bei der Mediation gilt hingegen:
Der Einzelne hat das Gefühl, seine Interessen in vernünftigem Maße durchgesetzt
zu haben, und dass man den Konflikt damit auch tatsächlich unter den gegebenen Umständen
einvernehmlich zur Zufriedenheit aller gelöst hat.
- Der Konflikt wird also nicht entschieden sondern gelöst:
- Man hat sich selber entschieden, eine einvernehmliche Lösung zu suchen, zu erarbeiten und
zu vereinbaren.
- Man hat keinem Dritten die Entscheidung überlassen, der über Sieg oder Niederlage
entscheidet.
- Es gibt nicht Sieg oder Niederlage des Einzelnen, sondern Sieg über den Konflikt und somit
Niederlage des Konflikts.
Diese Tatsache und das damit einhergehende Gefühl sind unbeschreiblich und durch keinen
Richterspruch zu ersetzen. Es gibt keine Einschränkungen bei der Mediationsfähigkeit eines
Konflikts. Eine Einschränkung gibt es nur in Bezug auf die einzelnen Konfliktparteien und Ihre
Bereitschaft/Vermögen den Konflikt zu lösen. Natürlich wird es immer Menschen geben,
die einen Richterspruch brauchen, wenn auch nur, um ihr eigenes „Unrecht“ dokumentiert
zu bekommen.
Aber wer nicht nur eine Entscheidung sucht, sondern eine nachhaltige Lösung eines Konflikts
möchte, die ihn wieder beruhigt schlafen lässt, wird in der Mediation einen
geeigneten Weg finden, diese Ruhe und diesen Frieden zu erhalten.
Um diese Erkenntnis zu verbreiten und publik zu machen, ist dies ein kleiner Beitrag von mir. Er
basiert auf Wissen und eine tiefe Überzeugung.
Max Jelinek
Mediator und Rechtsanwalt
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