Mediation: schnell und faire Konfliktlösung: Wenn zwei sich nicht streiten, freut sich auch kein Dritter!

Rechtsgebiet: Mediation & Schiedsgericht
Rechtstipp vom 07.09.2011

1. Was ist Mediation?

Mediation ist eine außergerichtliche Form der Konfliktbewältigung. Die Konfliktparteien entwickeln eigenverantwortlich und selbstbestimmt zukunftsorientierte Lösungen durch Vermittlung eines neutralen Dritten - des Mediators. Mediation ist zwischenzeitlich in Deutschland eine verbreitete Alternative zum Gerichtsprozess. Mediation ist schneller, preiswerter und nimmt nicht so viel personelle Ressourcen in Anspruch wie zum Beispiel bei der Vorbereitung für ein umfangreiches Gerichtsverfahren.

2. Wann wird Mediation eingesetzt?

Die Mediation wird sehr häufig zur Regelung verschiedener privater, beruflicher und auch öffentlicher Konflikte eingesetzt. Traditionell ist gerade die Familienmediation weit verbreitet, dieser Teilbereich der Mediation blickt in Deutschland auf die längste Geschichte zurück. Die Mediation ist denkbar bei vielen Problemkreisen z. B.:

  • Trennung und Scheidung, und zwar vor, während und auch nach dem Scheidungsverfahren. Hier muss bedacht werden, dass die Eheleute durch die Kinder auch in Zukunft verbunden sind und bei einer Scheidung Vater und Mutter bleiben und aus diesem Grund möglichst einvernehmlich ihre Probleme regeln. Auch wenn Unternehmen von der Trennung betroffen sind, ist die Mediation der kostengünstigste und schnellste Weg für eine außergerichtliche Einigung.
  • Zwischenzeitlich nimmt die Wirtschaftsmediation einen großen Raum ein. Die Wirtschaftsmediation unterstützt die Problemlösung und Konfliktbearbeitung in und zwischen Unternehmen.

So sind z. B. die Anwendungsgebiete zwischen Unternehmen

  • Streitigkeiten zwischen Herstellerunternehmen und Weiterverkäufern, konkurrierenden Unternehmen oder Käufer und Verkäufer, usw.,
  • bei Firmenzusammenschlüssen,
  • wegen Patent- und Urheberrechtsverletzungen.
  • Im Prinzip kann die Mediation sämtliche Probleme und Konflikte lösen, die zwischen Unternehmen entstehen.

Im Fall von Streitigkeiten in Unternehmen (innerbetrieblich) z. B. bei:

  • Streitigkeiten zwischen Geschäftsführung und Abreitnehmern,
  • im Fall von horizontalen Konflikten z. B. zwischen Abteilungsleitern, Projektgruppen oder innerhalb einer Projektgruppe; sehr häufig bei Unternehmenszusammenschlüssen, wenn unterschiedliche Personengruppen und Sacharbeiter etc. zusammenarbeiten müssen,
  • zwischen Geschäftsführung und Betriebs-/Personalrat.
  • Häufig wurde von mir bereits ein Konflikt zwischen Gesellschaftern bzw. Vorständen und Konflikten zwischen Aufsichtsrat und Vorstand gelöst.
  • Häufig wird Mediation in Erbschaftsangelegenheiten angewandt, weil derartige Konflikte innerhalb der Familie nicht oder nur sehr unzureichend vor Gerichten gelöst werden können.

Mediation ist immer dann besonders sinnvoll, wenn die Parteien in Zukunft noch miteinander umgehen müssen (oder wollen) oder eine rasche zukunftsorientierte Einigung gewünscht wird.

Am Gericht ist das Tischtuch endgültig zerschnitten.

3. Was tut der Mediator?

Der Mediator ist eigentlich die unwichtigste Person innerhalb eines Mediationsverfahrens. Er übernimmt nicht die Rolle eines Richters mit eigener Entscheidungskompetenz, sondern hilft den Parteien bei der Konfliktbewältigung, die diese eigenverantwortlich und selbstbestimmt finden.

Der Mediator leitet das Verfahren und trägt die Verantwortung für dessen ordnungs-gemäßen Ablauf. Er ist nicht für den Inhalt, sondern für die Struktur des Verfahrens verantwortlich. Er sorgt ferner für eine ungestörte Kommunikation der Parteien untereinander und hilft den Parteien, sich ihrer Interessen bewusst zu werden und sich von den Positionen zu verabschieden. Über die Interessenfindung ergibt sich ein großes Potenzial von Lösungen außerhalb der juristischen Denkweise mit den vom Gesetz vorgegebenen eingeschränkten Möglichkeiten. Es kommt demzufolge sehr häufig, und dies ist auch ein Ziel des Mediationsverfahrens, zu einer Win-Win-Lösung (siehe anwalt.de IFKOMM).

Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Mediator, Mitglied der Mediationsstelle der IHK zu Dortmund und Lehrbeauftragter an der FOM-Fachhochschule für Oekonomie und Management im Bereich Wirtschaftsrecht, Mediation und Konfliktmanagement. Er hat Skripten über Wirtschaftsmediation, Konfliktmanagement und Mediation herausgegeben und ist Verfasser eines Praxisratgebers für Geschäftsführer einer GmbH „Der GmbH-Geschäftsführer, seine Rechten und Pflichten". Der Verfasser ist ferner Mitglied in der DGM - Deutsche Gesellschaft für Mediation und Mitgründer des IFKOMM-Instituts für Konfliktmanagement und Mediation in Dortmund.


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