Medienrecht in Bosnien und Herzegowina

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Medienrecht, das bedeutet Cybermobbing, Rufschädigung, ehrverletzende Äußerungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Markenmissbrauch aber auch Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, unwahre Presseberichte oder Ehrverletzungen.

Hier gilt es schnell zu handeln. Im Medienrecht berät und vertritt ein Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht Privatleute, aber auch Fotografen, Bildagenturen, Shopbetreiber oder Verlage außergerichtlich und gerichtlich in allen Belangen des Medienrechts.

Als Teilgebiet des Medienrechts ist ein weiterer Schwerpunkt das Markenrecht. Hier werden die Mandanten bei der Markenrecherche sowie bei der Anmeldung und bei markenrechtlichen Streitigkeiten im Inland und Ausland begleitet.

Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht geht für seine Mandanten gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte in öffentlichen Medien vor. Dies betrifft den Schutz des Rechts am eigenen Bild, den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und auch den Schutz vor falscher oder herabwürdigender Berichterstattung. Er setzt für die Mandanten in diesem Zusammenhang Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf und Schadensersatz durch, gerichtlich und außergerichtlich.

Auf der anderen Seite berät und vertritt ein Rechtsanwalt für Urheberrecht und Medienrecht alle Arten von Unternehmen, die mit Berichterstattungen, Produktbewertungen und anderen Meinungsäußerungen zu tun haben, unabhängig davon, ob diese im Internet oder in gedruckter oder sonstiger Form verbreitet werden.



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