Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene beidseitige Augenlidstraffung

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Landgericht Koblenz - vom 04. Mai 2012

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene beidseitige Augenlidstraffung, LG Koblenz, Az. 10 O 80/11

Chronologie:

Die Klägerin begab sich im März 2010 zwecks beidseitiger Augenlidstraffung in die chirurgische Klinik des Beklagten. Dieser führte den OP-Schnitt viel zu hoch an und unnötigerweise ca. 2 cm über den äußeren Augenrändern hinaus. Es haben sich zudem drei Narbentaschen gebildet und die Augenlider verlaufen asymmetrisch.

Verfahren:

Das Landgericht Koblenz hat die Behandlung durch einen Chefarzt einer Klinik für Plastische und Rekonstruktive Chirurgie begutachten lassen. Dieser stellte im Ergebnis fest, dass die Behandlung nicht lege artis erfolgte. Die Risikoaufklärung bemängelte er als unvollständig. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese akzeptierten. Die Gesamtansprüche liegen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Im Bereich der Schönheitschirurgie schulden die Ärzte eine erhebliche Aufklärung über die Risiken und alternative Behandlungsmethoden, damit der Patient in die Lage versetzt wird, sich vor dem Eingriff zu entscheiden, hiervon Abstand zu nehmen. Diese Aufklärung muss auch dokumentiert sein. Anderenfalls kann der Patient in einem streitigen Verfahren die nicht hinreichende Aufklärung bemängeln und hat damit gute Erfolgsaussichten.


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