Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler: Landgericht Krefeld

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Landgericht Krefeld
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Verspätete Behandlung eines Herzinfarktes mit Verschluss des vorderen Herzkranzgefäßes, LG Krefeld, Az. 3 O 96/1
  

Chronologie:
Der Kläger litt unter Schwächebeschwerden und begab sich zur Behandlung bei der Beklagten. Erst siebzehn Stunden nach der Aufnahme diagnostizierten die Mediziner einen Herzinfarkt, ein Teil des Herzmuskels war bereits abgestorben, die Pumpleistung auf vierzig Prozent gesenkt. Die Gesundheitsschädigung ist irreversibel.

Verfahren:
Das Landgericht Krefeld hat ein Gutachten zu dem Vorfall durch einen Universitätsprofessor, Leiter einer Kardiologie, eingeholt. Dieser konstatierte, dass der Herzinfarkt frühzeitiger hätte erkannt und behandelt werden müssen. Daraufhin einigten sich die Parteien auf die Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 50.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Falle einer Herzinfarktsymptomatik kann jede Minute Zeitverlust entscheidend sein. Das lernen Mediziner bereits im ersten Studiensemester. Weshalb es in dem vorstehenden Fall zu einer derart langen Verzögerung kam, ist unerklärlich. Noch unerklärlicher ist allerdings, weshalb der Haftpflichtversicherer der beklagten Klinik, die Ergo-Versicherung, mit Schreiben vom 10.11.2009 mitteilt, es läge kein vorwerfbares fehlerhaftes Verhalten der Ärzte vor. Das Landgericht und der gerichtlich bestellte Sachverständige haben den Versicherer jedenfalls nun eines Besseren belehrt, so Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Unsere Philosophie:

Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft
 Ciper & Coll. verstehen sich nicht als erbitterter und aggressiver Gegner der Ärzteschaft, sondern – ganz im Gegenteil – machen wir mit unserer Mitgliedschaft im Verein "Aktionsbündnis Patientensicherheit" deutlich, dass wir an einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind.

Wir entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten Mandanten an uns herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Wir haben Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen führen.

Anders sieht unsere Einstellung zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Wir bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten schwerstmedizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen (s. unsere Prozesserfolge) nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten.

Den deutschen Haftpflichtversicherungen ist Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden von uns gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen wir im Interesse unserer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg.



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