Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Prozesserfolg für Medizingeschädigte vor Landgericht Bonn

  • 1 Minuten Lesezeit

Landgericht Bonn vom 18.01.2023

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Fehldiagnostiziertes Mammakarzinom, 60.000,- Euro, LG Bonn, Az.: 9 O 253/20 

Chronologie:

Die Klägerin war seit 2001 in der Praxis des Beklagten in Behandlung, insbesondere im Hinblick auf Krebsvorsorgeuntersuchungen. Ende 2014 ertastete die Klägerin einen Knoten in ihrer rechten Brust und wies den Beklagten hierauf hin, der eine Sonografieuntersuchung vornahm. Nach Angaben des Beklagten war die Befundung unauffällig. Auf Drängen der Klägerin hin erfolgte erst etwa ein Jahr später eine Stanzbiopsie in einer Klinik. Dort zeigten sich die Mediziner verwundert darüber, dass diese nicht bereits ein Jahr zuvor vorgenommen worden war. Diese ergab ein Mammakarzinom, das eine unverzügliche Lymphknotenentfernung und Chemotherapie erforderte.

Verfahren:

Das Landgericht Bonn hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis wurde ein Befunderhebungsfehler konstatiert. Vor diesem Hintergrund schlug das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung über 60.000,- Euro vor, der diese nähertraten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Einmal mehr ist festzustellen, dass sich Haftpflichtversicherer deutscher Kliniken und Mediziner auch in eindeutig gelagerten Fällen schwer damit tun, diese zu regulieren. Die Klägerin hatte im Vorfeld des hiesigen Verfahrens bereits die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer mit dem Vorfall involviert und zwei positive Gutachten, sowie einen positiven Abschlussbescheid erhalten, wonach konstatiert wurde, dass der sonographische Befund falsch beurteilt worden war. Dieses Ergebnis hinderte den Versicherer indes nicht daran, die Klägerin in ein Gerichtsverfahren hineinzudrängen, das erwartungsgemäß ausfiel, und die Gerichtsbarkeit unnötig belastete, ganz unabhängig von der zusätzlichen Belastung für die Klägerin. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, auf eine Beschleunigung derartiger Verfahren hinzuwirken, so die Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrec



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema