Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Patientenanwälte vor Oberlandesgericht Brandenburg

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Brandenburgisches Oberlandesgericht

Medizinrecht  Arzthaftungsrecht  Behandlungsfehler:

Verspätete Sectio bei festgestellter Makrosomie des Ungeborenen, OLG Brandenburg, Az. 12 U 197/08

Chronologie:

Die Klägerin kam als Diabetikerin Typ I in die geburtshilfliche Betreuung des Klinikums der Beklagten. Trotz der Risikokonstellation (Diabetes der Mutter, Makrosomie des Ungeborenen), entschlossen sich die Ärzte zur Vornahme einer vaginalen Entbindung. Nach einem spontanen Blasensprung nahm die Klinik die Schwangere in den Kreissaal auf, wo es zu einem Geburtsstillstand kam. Eine notwendige Sectio leiteten die Ärzte behandlungsfehlerhaft zu spät ein. Das Kind verstarb in der Folge aufgrund schwerer perinataler Asphyxie.

Verfahren:

Zunächst war mit dem Vorfall das Landgericht Potsdam involviert. Im Rechtsmittelverfahren vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht schlossen die Parteien auf Anregung des Senats einen Vergleich, wonach der Klägerin eine pauschale Entschädigung gezahlt werden solle. Die Gesamtansprüche liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Verspätet vorgenommene Schnittentbindungen bilden im Bereich des Geburtsschadenrechtes eine oftmals mit erheblichen Konsequenzen verbundene Konstellation. Hierdurch kommt es bei den Ungeborenen zu Sauerstoffunterversorgungen, die mit schweren oder schwersten Gesundheitsschäden in körperlicher und geistiger Hinsicht verbunden sein können. Die zugesprochenen Schmerzensgelder für derartige Schäden, die zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit der Betroffenen führen, liegen bundesweit bei bis zu 600.000,- Euro. Die materiellen Schadenersatzansprüche machen sodann nochmals ein Vielfaches davon aus, stellt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht klar. 

Unsere Philosophie

Auf Augenhöhe mit regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft

Ciper & Coll. verstehen sich nicht als erbitterter und aggressiver Gegner der Ärzteschaft, sondern – ganz im Gegenteil – machen wir mit unserer Mitgliedschaft im Verein „Aktionsbündnis Patientensicherheit“ deutlich, dass wir an einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Ärzten und Patienten interessiert sind. Wir entsprechen daher auch grundsätzlich nicht dem vielfach von geschädigten Mandanten an uns herangetretenen Wunsch, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den fehlbehandelnden Arzt zu stellen. Wir haben Verständnis dafür, dass Behandlungsfehler passieren. Fehler sind menschlich. Bei ärztlichen Behandlungsfehlern können sie aber zu erheblichen Konsequenzen führen. Anders sieht unsere Einstellung zu oftmals unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungsversuchen der deutschen Versicherungswirtschaft aus: Wir bringen keinerlei Verständnis dafür auf, dass Versicherungen in eindeutigen Angelegenheiten schwerstmedizingeschädigten Patienten eine angemessene Regulierung verweigern! Derartige Geschäftspraktiken sind in vielen Fällen (s. unsere Prozesserfolge) nicht nur rechtlich bedenklich, sondern auch moralisch äußerst verwerflich. Hier sind Politik und Rechtsprechung gefordert, diesem Gebaren Einhalt zu gebieten. Den deutschen Haftpflichtversicherungen ist Ciper & Coll. als qualifiziert und konsequent tätige Anwaltskanzlei ein Begriff. Werden von uns gesetzte Fristen vorsätzlich ignoriert, nehmen wir im Interesse unserer Mandantschaft gerichtliche Hilfe in Anspruch, mit zunehmendem Erfolg.

Kompetenz und Erfahrung

Ciper & Coll. ist seit über 20 Jahren rechtsberatend tätig. Wir gewährleisten, dass wir aufgrund unseres Erfahrungsschatzes in den angegebenen Tätigkeitsgebieten qualifizierte Rechtsberatung anbieten können, sodass Sie Ihre persönlichen und unternehmerischen Entscheidungen auf eine verlässliche juristische Grundlage stellen können.

Teamarbeit

Durch die hohe Anzahl unserer juristischen Mitarbeiter ist gewährleistet, dass sich Entscheidungsfindungen und juristisches Know-how nicht auf eine einzelne Person konzentrieren. Wir legen großen Wert auf einen regelmäßigen intensiven Austausch in komplexen juristischen Sachverhalten untereinander, sodass Wissensweitergabe, Austausch und Kontrolle regelmäßig zu einer konsequenten Bearbeitung im Interesse des Mandanten führen. Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei haben darüber hinaus untereinander ein ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis. Diese Teamfähigkeit stellt eines der Fundamente der erfolgreichen Zusammenarbeit und Tätigkeit von Ciper & Coll. dar.

Interdisziplinarität

Wir arbeiten interdisziplinär: Das bedeutet, dass u. a. Spezialgebiete wie das Medizinrecht nicht allein durch entsprechend ausgewiesene juristische Mitarbeiter bearbeitet werden, sondern uns darüber hinaus zahlreiche hochqualifizierte Fachmediziner jeglicher Fachrichtung zur Verfügung stehen, die uns in komplexen medizinischen Sachverhalten unterstützen. Nur durch diese erzielten Kontakte der für Ciper & Coll. tätigen Ärzte ist eine qualifizierte Mandatsbearbeitung, die über das rein juristische hinausgeht, gewährleistet. Wir arbeiten mit zahlreichen Institutionen und Organisationen, die gerne auf das juristische Know-how unserer Kanzlei zurückgreifen, fruchtbar zusammen. Durch enge Kooperationen werden Synergieeffekte geschaffen, die sowohl den Partnern, als auch der Mandantschaft zugutekommen.

Mandatsbetreuung

Wir legen großen Wert darauf, dass sich Mandanten bei Ciper & Coll. Gut aufgehoben fühlen. Eine regelmäßige Erreichbarkeit an allen Kanzleistandorten ist ebenso garantiert, wie eine konsequente Mandatsbearbeitung. Für persönliche Gespräche sind Mandanten bei uns nach Terminabsprache gerne jederzeit willkommen.

Progressivität

Die Kanzlei hat sich seit ihrer Gründung progressiv und kontinuierlich entwickelt. Aus einem einzigen Kanzleistandort mit zwei tätigen Rechtsanwälten hat sich rasch eine überörtliche grenzüberschreitende Kanzlei entwickelt. Die Zulässigkeit Zweigstellen zu gründen bietet Ciper & Coll. die Möglichkeit, die progressive Entwicklung weiter fortzuführen und daher bundesweit flächendeckend anwaltliche Dienstleistung anbieten zu können.

Erfolg

Nicht zuletzt geben uns unser Erfolg in der Mandatsbearbeitung und unsere Prozessstatistik recht. Auf mögliche Prozess- und Kostenrisiken weisen wir generell ohne Ausnahme hin.




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