Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Prozesserfolg in Berlin und Saarbrücken

  • 1 Minuten Lesezeit

Kammergericht Berlin zum Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler: Totgeburt nach unterlassener oGTT in 20. Schwangerschaftswoche, KG Berlin, Az. 20 U 125/07

Chronologie:

Die Klägerin wurde nach künstlicher Befruchtung schwanger. Sie befand sich bei der Beklagten, einer niedergelassenen Gynäkologin, in regelmäßiger Behandlung. Diese unterließ trotz entsprechender Indikation eine zeitgerechte oGTT-Untersuchung. Das Kind kam tot zur Welt.

Verfahren:

Nachdem das vorbefasste Landgericht Berlin die Klage bereits teilweise zugesprochen hatte, ging es in der Berufungsinstanz noch um die Höhe der Ansprüche. Auf Anraten des Kammergerichtes Berlin schlossen die Parteien sodann einen Vergleich, wonach der Klägerin eine pauschale Gesamtentschädigung im fünfstelligen Eurobereich zu leisten sei.

Anmerkungen:

Wenn ein Untergericht die Ansprüche der Klägerseite nur teilweise zuspricht, hat der Betroffene die Möglichkeit, hinsichtlich der sodann noch bestehenden Differenz in Berufung zu gehen. Oftmals schließen die Parteien in der Folge einen Vergleich, der dem Ansinnen beider am nähesten kommt, so RA Dr. D.C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Saarbrücken zum Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Hallux-Valgus-Operation, LG Saarbrücken, Az. 16 O 123/11

Chronologie:

Die Klägerin suchte in 2010 aufgrund von Schmerzen im rechten Fuß die Praxis der Beklagten auf. Hier nahm man eine Hallux-Valgus-Operation vor. In der Folge litt die Klägerin unter verstärkten Schmerzen und erheblichen Bewegungsbeeinträchtigungen. Auch heute ist sie noch in ihrer Gesundheit stark beeinträchtigt.

Verfahren:

Das Landgericht Saarbrücken hat den Parteien noch vor Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage zu einem Vergleich angeraten. Hierauf ließen sich beide auch ein. Die Verfahrensdauer konnte damit drastisch reduziert werden. Die Gesamtansprüche liegen im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Vergleichsvorschläge der Gerichte im Vorfeld der Einholung eines medizinischen Gutachtens sind in Arzthaftungsprozessen eher selten. Liegen die Tatsachen jedoch auf der Hand, so wie vorliegend, bietet sich eine derart pragmatische Lösung des Rechtsstreits an, stellt Dr. D.C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht fest.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema