Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenrecht: Prozesserfolg vor Landgerichten Hamburg und Bochum

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Landgericht Hamburg zum Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Liposuktion wegen Kapselfibrose nach Mammakarzinom, LG Hamburg Az. 303 O 436/08

Chronologie:

Bei der Klägerin wurde in 2005 nach einem Mammakarzinom eine Liposuktion vorgenommen. Postoperativ traten Komplikationen auf. Der Ehemann der Klägerin fand sie präkollaptisch in ihrer Wohnung auf. Neben einer Synkope wurde eine Nachblutung dokumentiert. Die Patientin leidet auch heute noch erheblich unter den Folgen des Vorfalles.

Verfahren:

Das Landgericht Hamburg hat die Angelegenheit mittels eines gynäkologischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Dieser kam im Ergebnis zu einer Fehlbehandlung der Beklagten, worauf das Gericht den Parteien einen Vergleich vorschlug. Diesen nahmen beide an. Die Gesamtregulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Vor dem Verfahren hatte die Klägerin bereits die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern (Az. 341/06) bemüht, die zu demselben Ergebnis kam. Die sodann von der Versicherung der Beklagten angebotene Regulierungssumme war deutlich untersetzt, sodass gerichtliche Hilfe erforderlich war.

Anmerkungen:

Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben bekanntlich keine präjudizielle Wirkung. Das machen sich Versicherer oftmals zunutze und regulieren trotz positiven Ausgangs des Patienten nicht oder nicht angemessen, so wie hier. Dann hat der Patient bereits einen unnötig langen Zeitverlust erlitten, bis er die ihm zustehenden Ansprüche erlangt, meint Dr. D.C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Landgericht Bochum zum Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Behandlungsfehler: Übersehene Endometriose-Zyste nach persistierenden Unterbauchschmerzen, LG Bochum, Az. I 6 O 404/08

Chronologie:

Die Klägerin litt unter dauerhaften Unterbauchbeschwerden. Sie begab sich in das Krankenhaus der Beklagten, in dem anstatt Zystenentfernung lediglich die Tubendurchlässigkeit geprüft wurde. Die Laparoskopie unter Vollnarkose war nicht notwendig, es haben sich Narben gebildet, Folgeoperationen stehen zu befürchten.

Verfahren:

Das Landgericht Bochum hat den Vorfall fachmedizinisch mittels eines gynäkologischen Gutachtens hinterfragen lassen. Nachdem der Gutachter Fehler konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, worauf sich beide einließen. Die Regulierung liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:

Gerichte halten sich in Arzthaftpflichtprozessen in der Regel an gutachterliche Äußerungen. Konstatiert der Gutachter Fehler auf Behandlerseite, schlägt das Gericht gerne einen Vergleich vor, der die Gesamtumstände berücksichtigen soll. Hierauf lassen sich die Parteien oftmals ein, um ein gegebenenfalls umfangreiches und zeitaufwendiges weiteres Verfahren zu vermeiden, sagt Dr. D.C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.



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