Medizinrecht, Unfallschadenrecht, Schmerzensgeldrecht, Landgericht Deggendorf

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Landgericht Deggendorf

Unfallschadenrecht– Schmerzensgeldrecht:

Unterschenkelfraktur nach Schiunfall, 24.500,- Euro, LG Deggendorf, AZ.: 21 O 254/16

Chronologie:

Der Kläger fuhr im Januar 2010 in einem Schigebiet in Österreich talabwärts, als der Beklagte von hinten auf ihn auffuhr, wodurch der Kläger stürzte. Dabei zog sich dieser eine Unterschenkelmehrfachfraktur zu. Als Dauerschaden liegt eine Beinlängendifferenz von zwei Zentimetern vor.

Verfahren:

Die Haftung dem Grunde nach war unstrittig, da der Beklagte zweifelsfrei gegen die FIS-Regeln Ziffern 1-4 für Schifahrer verstoßen hat. Das Gericht hat sodann noch ein Gutachten in Bezug auf die Gesundheitsschädigungen eingeholt. Im Ergebnis einigten sich die Parteien abschließend auf eine Zahlung von weiteren 12.000,- Euro, nachdem der Versicherer des Beklagten zuvor bereits 12.500,- Euro gezahlt hatte. 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch in dieser Sache ist einmal mehr bedauerlich, dass der Versicherer zunächst lediglich eine untersetzte Abfindungssumme zahlte, wodurch der Kläger gezwungen war, gerichtliche Hilfe einzuholen. Die durch das Verfahren entstandenen Zusatzkosten belasten nicht nur die Gerichtsbarkeit, sondern auch die Versichertengemeinschaft, stellt Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht fest.

Über Ciper & Coll.

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung im Personenschadenrecht, insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeldrecht, Verkehrsunfallrecht, Medizinprodukterecht, bundesweit, sowie in Italien, Frankreich und den USA.



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