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Mehr Transparenz bei Aromastoffen

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Rund 2100 Aromastoffe für Lebensmittel hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in eine sog. Positivliste aufgenommen. Diese dürfen künftig in Lebensmitteln verwendet werden. Weitere 400 Aromastoffe sind bereits lange im Gebrauch und werden aus wissenschaftlicher Sicht als unbedenklich eingestuft. Sie werden ebenfalls vorläufig in der Liste aufgeführt, bis die EFSA ihre Untersuchungen abgeschlossen hat.

Nun hat die EU-Kommission mit zwei Verordnungen die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Liste für Aromastoffe entsprechend auf europäischer Ebene im Bereich der Lebensmittelsicherheit zur Anwendung kommen kann. Damit die Lebensmittelfirmen sich auf die neuen Anforderungen an Aromastoffe umstellen können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Ab 22. April 2012 sollen jedoch nur noch Aromastoffe in der EU für Lebensmittel verwendet werden, die in der Liste aufgeführt sind.

Damit sie in die Liste aufgenommen werden, müssen Aromastoffe zukünftig im Wesentlichen zwei Anforderungen erfüllen. Zum Ersten müssen sie in der jeweils vorgeschlagenen Dosis für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sein, soweit das nach wissenschaftlichen Erkenntnissen beurteilt werden kann. Zum Zweiten darf der Verbraucher durch ihre Verwendung nicht in die Irre geführt werden.

Durch die Liste, die in Form einer Datenbank im Internet abrufbar ist, sollen Lebensmittelfirmen, Verbraucher und Lebensmittelbehörden informiert werden, welche Aromastoffe auf dem europäischen Markt zugelassen sind. Die Durchsetzung der Verordnungen obliegt den nationalen Lebensmittelbehörden, die kontrollieren und dafür sorgen, dass Lebensmittel mit nicht in der Liste zugelassenen Aromastoffen vom Markt genommen werden. Um die Lebensmittelsicherheit in einem solchen Fall zu gewährleisten, werden auch die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) informiert.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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