Melanom übersehen – hohes Schmerzensgeld gerechtfertigt!

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Ein tragischer Fall von ärztlichem Behandlungsfehler lag am 27. Oktober 2015 dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur Entscheidung vor (Aktenzeichen 26 U 63/15). Eine 55 Jahre alte Patientin war nach einem Stoßereignis mit einem verfärbten Zehennagel von ihrer Hausärztin in die Praxis der (späteren) Beklagten überwiesen worden. Die Beklagte ist Ärztin in einer hautärztlichen Gemeinschaftspraxis. Dort wurde nicht rechtzeitig festgestellt, dass es sich bei der Verfärbung gar nicht um ein Hämatom handelte, sondern um ein Melanom, also eine hochgefährliche Krebserkrankung. Es lag eine fehlerhafte Probeentnahme vor, die zu der tödlichen Fehldiagnose geführt hatte. In der Folge kam es zu mehreren operativen Eingriffen und letztendlich zum Tod der 55-jährigen Patientin.

Nach dem Tod der Patientin hat der Ehemann als Erbe den bereits eingeleiteten Rechtsstreit fortgeführt, das Schmerzensgeldbegehren auf mindestens 100.000 € erhöht und auch den Ersatz materieller Schäden verlangt. Das OLG bewertete in der Tat das Fehlverhalten der beklagten Ärzte hinsichtlich der fehlerhaften Probenentnahme und hinsichtlich des unterlassenen Hinweises auf die Notwendigkeit einer Wiedervorstellung jedenfalls in der Gesamtschau als groben Behandlungsfehler. Dieser führe zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der zuzurechnenden Folgen.

Das Gericht folgte dem in dem Rechtsstreit beauftragten Sachverständigen insbesondere darin, dass bei dermatologischen Auffälligkeiten insbesondere der bösartigste mögliche Befund ausgeschlossen werden muss. In Anbetracht der Leidenszeit der Patientin mit mehreren operativen Eingriffen und letztlich tödlichem Ausgang sei ein Schmerzensgeld von 100.000 € durchaus angemessen, so das Gericht.

Hierbei hat das Gericht berücksichtigt, dass die zu erwartende Lebenszeit der damals 55-jährigen Patientin durch die Fehldiagnose deutlich verkürzt worden ist. Zudem wurde in Rechnung gestellt, dass sich die Leidenszeit (Behandlungsdauer) der Patientin über ca. drei Jahre erstreckt hat. In dieser Zeit seien zahlreiche belastende Untersuchungen durchgeführt worden. Die Feststellung von Metastasen habe sodann der Patientin im Laufe der Zeit deutlich gemacht, dass die Erkrankung nicht weggehen würde und schließlich zum Tod führen musste. Dieser Verlauf rechtfertigte nach Bewertung des Gerichtes ein Schmerzensgeld in der Höhe von 100.000 €.

Weitere Infos zum Thema: http://www.ra-hartmann.de/melanom-uebersehen-mit-toedlichem-ausgang-schmerzensgeld-dr.-hartmann-partner.html


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