Mercedes Abgasskandal OLG Köln verweist wegen Behördenversagen im Dieselskandal ans Landgericht zurück

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Das Oberlandesgericht Köln hat nun zum wiederholten Male, in einem von der Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren Az. 17 U43 / 21 die Berufung des Klägers bestätigt und das Verfahren an das Lg Aachen zurück verwiesen.

Die Klagepartei hat vorgebracht, dass der PKW mit verbotenen Abschaltvorrichtungen ausgestattet ist. Unter anderem liegt

eine unzulässige Kühlmittel-Sollwert Regelung vor,

ein unzulässiges Thermofenster

sowie eine Software die eine Zeit basierte Erkennung im Testzyklus beinhaltet.

Ebenso eine unzulässige Lenkwinkelerkennung, die Einfluss auf das Getriebe hat. Weiterhin liegt auch durch die Beklagte eine Täuschung beim so genannten Onboard Diagnosesystem (OBD)vor.

Daimler hat bestritten das unzulässige Abschaltvorrichtungen zum Einsatz kämen.

Das OLG Köln hat entschiedenen, dass das Verfahren an einem wesentlichen Mangel leide, da man die Beweiserhebung mangelhaft durchgeführt habe. Es liegt kein Vortrag ins Blaue hinein vor

Weiterhin wurde verbeschieden, so das Oberlandesgericht Köln, dass die Behauptung der Beklagten, dass das KBA keine unzulässigen Abschaltvorrichtungen festgestellt habe, angesichts des Versagens dieser Behörde im Diesel Skandal nicht geeignet ist, die Schlüssigkeit des klägerischen Sachvortrags ausnahmsweise also ohne jeglichen Anhaltspunkt abzuwerten.

Verfahrensfehlerhaft ist das Landgericht über den Vortrag des Klägers hinweggegangen, es sei eine unzulässige Kühlmittel-Sollwert-Regelung programmiert. Zwar hat es die entsprechende Behauptung des Klägers bei der Darstellung von dessen streitigem Vorbringen im Tatbestand aufgeführt, ist in den Entscheidungsgründen darauf aber mit keinem Wort eingegangen, obwohl dessen Vortrag ausreichend substantiiert war. Der Kläger hat diesbezüglich erstinstanzlich in zwei Schriftsätzen vorgetragen. Diesen Vortrag hat der Kläger in der Berufungsbegründung weiter erläutert und ergänzt. Demgemäß muss das Landgericht auf Antrag des Klägers Beweis erheben, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage, ob in dem streitgegenständlichen Kfz eine entsprechende unzulässige Software programmiert ist.

Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher die gegen die Autokonzerne Vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern.Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz Versicherung Vertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 10.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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