Mercedes Abgasskandal Vito geht zurück an Daimler

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In einem, durch die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren, hat das Landgericht Tübingen unter dem Az. 7 O132 / 20 wiederum die Daimler AG zur Rücknahme eines PKW verurteilt.

Hierbei handelt es sich um einen Mercedes-Benz 109 CDI Vito der im August 2017 vom Kläger angeschafft wurde. Das Fahrzeug ist mit einem Motor des Typs OM 622 der Schadstoffklasse Euro 6 ausgerüstet.

Das Landgericht Tübingen hat die Daimler AG hier wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Es handelt es sich bei dem Vito um ein Fahrzeug das einen offiziellen Rückruf des Kraftfahrtbundesamts wegen der vorliegenden Betrugssoftware hat.

Laut dem Landgericht Tübingen stellt der Rückrufbescheid des KBA ein gravierendes Indiz für das Vorhandensein- nicht nur einer, sondern, da von Abschaltvorrichtungen (Plural) die Rede ist – von mindestens 2 aus Sicht des Kraftfahrtbundesamt unzulässigen Abschaltungsrichtungen, dar.  Dies hat die Klagepartei auch so vorgetragen. Laut Urteil des Landgerichts Tübingen war ein Mehr an Vortrag klägerseitig, zur weiteren Untermauerung des Vortrags, nicht zu erwarten. Dies insbesondere Anbetrachts des Umstandes, dass die Beklagten den Bescheid des KBA auf Aufforderung des Gerichts vorzulegen hatten.

Aus dem vorgelegten Bescheid lässt sich jedoch nichts Näheres entnehmen, da die Beklagte –gestützt auf Gründe eines vermeintlichen Geschäfts – und Betriebs Geheimnisschutzes – den Bescheid vollständig geschwärzt hat, soweit, in dem Bescheid die Gründe für den Rückruf bzw. für die Bejahung der Verwendung unzulässiger Abschaltvorrichtungen erläutert werden.

Ohne Offenlegung der Gründe, die das KBA zu dem Schritt bewogen haben, besteht für den Kläger keinerlei Möglichkeit, seinem Vortrag weiter zu substantiieren, was die Daimler AG auch offenkundig zu verhindern versuchte, indem sie die Klagepartei ihrerseits, unter Hinweis auf einen möglichen unsubstantiierten Vortrag über die tatsächlichen Umstände Amt des amtlich angeordneten Rückrufs wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen im möglichst weitgehender Unklarheit zu lassen versucht.

Angesichts dessen, ist vom Kläger, der sich auf einen Rückruf des KBA berufen kann, die notwendige Substantiierung erfüllt und die Beklagte ist ihrer sekundären Beweislast, die sich aufgrund des allein ihr und nicht der Klägerseite zu gängigen Wissen, über den von ihr konstruierten Motor trifft, nicht nachgekommen. Aufgrund dessen war die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen. Somit wurde die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs unter Abzug der Nutzungen verurteilt.


Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Es ist davon auszugehen, dass  eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel ein Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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