Mercedes GLK 220 CDI – Schadenersatz im Abgasskandal

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Daimler wurde im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 3. Mai 2021 entschied das Landgericht Stuttgart, dass dem Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI Schadenersatz zusteht (Az.: 27 O 242/20).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic Blue Efficiency im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug ist mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf angeordnet.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Fahrzeug komme die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zum Einsatz. Diese sorge dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus NEFZ reduziert werde, so dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion allerdings kaum aktiviert, was zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß führe. Gegenüber dem KBA habe Daimler diese Funktion nicht offengelegt, so der Kläger.

Das LG Stuttgart entschied, dass der Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadenersatz habe.

Bei der in dem Fahrzeug verwendeten Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handele es sich um eine unzulässigen Abschalteinrichtung, stellte das LG Stuttgart klar. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegen können und insbesondere keine konkreten Angaben zu den Temperatur-, Last- und Drehzahlwerten gemacht, bei denen die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung deaktiviert wird und wie sich das auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs auswirkt.

Der Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Daher könne er die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, entschied das LG Stuttgart. Er kann sein Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

„Der Druck auf Daimler wächst. Neben diversen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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