Rechtstipp vom 14.02.2011

Mietkautionsbürgschaft / Kautionsversicherung – Alternativen zur Barzahlung?

Mietkautionsfreie Wohnungen und Häuser sind schwer zu finden. Für die Kaution muss man in der Regel zwei bis drei Nettomonatsmieten berappen. Und wenn man Möbel oder eine neue Küche für die neue Wohnung anschaffen will, ist das Geld manchmal knapp. Das haben inzwischen auch Banken, Sparkassen und Versicherer entdeckt und ein Finanzierungsmodel speziell für Umzugswillige entwickelt. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Barzahlung bei der Mietkaution wurden andere Formen der Kautionsstellung gestärkt (siehe anwalt.de-Tipp). Was ist von der Kautionsbürgschaft zu halten?

Barzahlung, Alternativen, –, Kautionsversicherung, Mietkautionsbürgschaft
Mietkaution: Barzahlung, Bürgschaft oder Versicherung? Bei der Wahl der Finanzierung sollte man auf jeden Fall gut kalkulieren.
Mietkautionsbürgschaft

Kreditinstitute bieten ihren Kunden besondere Bürgschaften für die Mietkaution an. Auch Versicherer bieten mittlerweile solche Kautionsbürgschaften an. Man spricht dann auch von sog. Mietkautionsversicherungen oder Kautionsversicherungen, weil eben ein Versicherer für die Kaution bürgt. Aber im Grunde genommen handelt es sich auch hierbei um eine Kautionsbürgschaft.

Je nach Bürgschaftsvariante muss der Kunde einen Einstiegsbetrag (Aufnahmegebühr, Urkundengebühr etc.) und in der Folgezeit relativ geringe monatliche Raten an das Kreditunternehmen zahlen. Nach einem internen Scoring und einer Schufa-Auskunft bürgt dieses gegenüber dem Vermieter für die Mietkaution. Die Kosten trägt allein der Mieter. Der Mieter erhält eine Urkunde und übergibt sie vor Mietbeginn dem Vermieter. Dieser spart sich die Anlage auf einem Sparbuch und kann sich nach Mietende für etwaige Ansprüche direkt an das Kreditinstitut oder die Kreditkasse wenden.

Entgeltliche Bürgschaft

Gerade die niedrigen Monatsraten erscheinen verlockend. Man sollte allerdings nicht vergessen, dass es sich bei diesen Mietkautionsbürgschaften um entgeltliche Bürgschaften handelt, an denen Banken, Sparkassen und Kreditunternehmen etwas verdienen wollen. Schließlich bürgen sie für die Kaution und geben quasi einen Kredit. Für ihn wird der Kunde zur Kasse gebeten.

Vor der endgültigen Entscheidung sollte man zudem bedenken, dass bei Barzahlung der Vermieter die Summe zum gesetzlichen Zinssatz anlegen muss. Hier vermehrt der Mieter also während der Mietzeit noch sein Geld, da er über das Sparbuch oder andere Anlageformen Zinsen erhält. Auf der anderen Seite sollte man berücksichtigen, wie teuer eine Überziehung des Girokontos mit der Kautionssumme käme. Denn insbesondere bei einer längerfristigen Kontoüberziehung kann sich eine Mietkautionsbürgschaft oder Kautionsversicherung wieder eher rechnen.

Alternativen abwägen

Bevor man sich für eine Kautionsbürgschaft entschließt, sind Rechenkünste gefragt. Bei der Abwägung zwischen Bürgschaft und Barzahlung sollte man also ausrechnen, wie teuer eine Bürgschaft über die Laufzeit käme, wie die Verzinsung der Barzahlung auf dem Kautionssparbuch zu den gesetzlichen Zinsen ausfiele und wie eine kurzfristige Überziehung des Girokontos zu Buche schlagen würde. Vielleicht bieten sich auch im Privatbereich Möglichkeiten und man schafft sich die Einrichtung für die neue Wohnung nach und nach an, sowie es eben der Geldbeutel zulässt. Möglicherweise ist es vernünftiger, die Wohnungssuche besser fortzusetzen und ein Heim zu wählen, das dem eigenen Portemonnaie eher entspricht.

(WEL)

Foto: ©iStockphoto.com/cogal


Bewertung
38 von 42 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren  
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert