Mietrecht: Abgelehnte Modernisierungen durch Mieter kann dessen fristlose Kündigung bedeuten

Rechtsgebiet: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 10.08.2010
Weigert sich ein Mieter, Modernisierungen im Haus zu dulden, obwohl ihn ein Gericht bereits dazu verurteilt hat, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Im Streitfall beabsichtigte der Vermieter umfangreiche Modernisierungen in seinem Mietshaus. Seine Maßnahmen kündigte er allen Mietern an. Eine Mieterin wollte diese Modernisierung nicht dulden, wurde jedoch vom Gericht dazu verurteilt. Sie weigerte sich aber auch, nachdem dieses Urteil ergangen war, Handwerker und andere Baubeteiligte in ihre Wohnung zu lassen. Ebenso räumte sie auch den Dachboden nur zögerlich und auf Druck. Schließlich kündigte ihr der Vermieter fristlos und klagte auf Räumung.

Gerichtliche Prüfung der Maßnahmen zulässig – Widerstand muss aber nach rechtskräftiger Verurteilung aufgegeben werden

Zu Recht, entschieden die Richter des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Dem Vermieter sei es nicht zuzumuten, das Verhalten seiner Mieterin, das sich bereits über zwei Jahre hinzog, weiterhin zu tolerieren und das Mietverhältnis fortzusetzen. Das Verhalten der Frau zeige querulantische Züge. Zwar könne ein Mieter Maßnahmen seines Vermieters gerichtlich prüfen lassen. Doch spätestens, nachdem die Mieterin von einem Gericht rechtskräftig dazu verurteilt worden war, hätte sie ihren Widerstand aufgeben müssen.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2009, 33 C 4733/08-28

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