Rechtstipp vom 30.07.2012

Mietrecht: Fotos reichen nicht für einen Beweis

Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vermieter nicht die vom Mieter zu Mietbeginn geleistete Kaution einbehalten darf, wenn er nach dem Auszug des Mieters zum Beweis der - angeblich - angerichteten Schäden in der Wohnung lediglich Fotos vorlegt. Das gelte insbesondere dann, wenn die Aufnahmen "einen Zustand abbilden, der nach mehr als zehnjähriger Nutzung zu erwarten ist". (AG Düsseldorf, 50 C 3305/11)

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