Mietrecht: Wieviele Wohnungsschlüssel bekommt der Mieter

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Neue Wohnung - Neues Glück - Neuer Schlüssel

Aufregend ist es schon, in die gerade frisch angemietete Wohnung einzuziehen. Bevor das überhaupt möglich ist, bekommt man natürlich vom Vermieter oder der Vermieterin den Wohnungsschlüssel ausgehändigt.

Dann ist das Erstaunen groß, wenn der Vermieter plötzlich mit nur einem Schlüssel vor einem steht und meint, das reiche vollkommen aus.

Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel behalten

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass der Vermieter keinen Wohnungsschlüssel für sich behalten darf. Auch nicht für Notfälle.

Hierzu darf ich auf meinen weiteren Rechtstipp "Der Zweitschlüssel bei dem Vermieter" hinweisen.

Grundsatz für die Anzahl der Wohnungsschlüssel

Grundsätzlich gilt die Regel: Jeder Bewohner der Wohnung bekommt einen Wohnungsschlüssel.

Mindestens sind dabei zwei Schlüssel, also auch bei nur einem Bewohner, auszuhändigen.

Sind zusätzlich zu der Wohnungstür auch noch z. B. Hauseingangstüren oder weitere Türen zu öffnen, so gilt dieser Grundsatz auch für diese Türen.

Auch Kinder können, je nach Alter, Anspruch auf einen eigenen Schlüssel haben.

Weiterhin kann der Mieter auch für z.B. Reinigungskräfte, Tiersitter etc. weitere Wohnungsschlüssel verlangen. Das gilt auch für Pflegepersonen, Tagesmütter etc.

Das Amtsgericht Mainz (Az. 80 C 96/07) ist sogar der Meinung, dem Postboten dürfe der Mieter einen Haustürschlüssel aushändigen, wenn die Briefkästen z.B. im Hausflur hängen.

Mieter darf Schlüssel meist auch nachmachen lassen

Obwohl Gerichte das immer noch sehr unterschiedlich beantworten, dürfen Mieter unter Umständen Wohnungsschlüssel auch nachmachen lassen. Es ist dabei aber erforderlich, den Vermieter hierüber zu informieren. Sofern für das Nachmachen die sogenannte Berechtigungskarte oder Berechtigungsschein bei Schließanlagen erfordert, muss dieser unter Umständen auch ausgeliehen werden.

Meist ist dies eine Einzelfallentscheidung und der Bedarf für einen zusätzlichen Schlüssel entscheidet hierüber.

In allen diesen Punkten ist aber eine Absprache mit dem Vermieter zwingend erforderlich und ratsam. Es dürfen auch nicht beliebig viele Schlüssel nachgemacht werden, schon gar nicht bei Schließanlagen und es darf nicht vergessen werden, dass mit der steigenden Anzahl von sich im Umlauf befindlichen Schlüsseln auch ein Nachweis eines Einbruchs oder Verantwortlichkeit für Missetaten immer schwerer fällt.

Wer trägt die Kosten für die Schlüssel?

Den ersten Satz der Schlüssel muss der Vermieter bezahlen. Zusätzliche Schlüssel kann sich der Vermieter von dem Mieter ersetzen lassen. Allerdings kann der Mieter ggf. diese Kosten bei Auszug zurückverlangen oder die Schlüssel in diesem Zeitpunkt nachweislich unbrauchbar machen. Hier ist aber eine Absprache mit dem Vermieter immer ratsam.

Nicht zulässig ist es übrigens, dass der Vermieter für den ersten Satz der Schlüssel eine Kaution verlangt.

Schlüsselverlust - und nun?

Geht ein Schlüssel verloren, ist hierüber sofort der Vermieter zu informieren.

Ist der Mieter für den Verlust verantwortlich, weil er diesen zum Beispiel an einer gut oder gar öffentlich zugänglichen Stelle aufbewahrt hat, so haftet er auch für die Kosten des Schlüssel- oder Schlossaustauschs. Etwas anderes mag gelten, wenn der Schlüssel zum Beispiel aus der Hosentasche gestohlen wurde. Dies ist im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden.

Ende des Mietverhältnisses: Alle Schlüssel müssen an Vermieter ausgehändigt werden

Auch das schönste Mietverhältnis ist irgendwann einmal vorbei.

Mit Auszug aus der Wohnung sind dem Vermieter alle Schlüssel auszuhändigen. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht. Verlorene Schlüssel sind anzuzeigen.

Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur Rückgabe nicht nach, so macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Und so ein Schlüssel kann schnell 20-30 Euro, Schlüssel einer Schließanlage gerne auch einmal 100-200 Euro und der Austausch ganzer Schließanlagen natürlich noch viel mehr kosten.

Wie immer gilt: Reden hilft

Wie immer gilt auch bei dem Thema Wohnungsschlüssel: Meist kann das Problem durch ein offenes und freundliches Gespräch gelöst werden.

Im Zweifel sollten Sie also das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. Vielleicht findet sich ja eine gute und pragmatische Lösung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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