Mietverhältnis kündigen wegen Eigenbedarfs

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Ein Vermieter kann eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er die vermietete Wohnung an eine Person in seiner Familie, Personen die zu seinem Hausstand gehören oder für sich benötigt, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Vermieter die vermietete Wohnung dann haben kann, wenn ausschließlich die Wohnung nur für seine berufliche Tätigkeit dient. Dies gilt auch, wenn ein Familienangehöriger die Wohnung haben will. Somit kann er das Mietverhältnis beenden.

Der Fall:

Ein Vermieter kündigte das Wohnraumverhältnis, da seine Ehefrau beabsichtigte, ihre Anwaltskanzlei nach Berlin in die von ihm vermietet Wohnung zu verlegen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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