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Millionenschaden durch Aktienmanipulationen – Ansprüche gegen Markus Frick

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Immer wieder Markus Frick. Der gefeierte Börsenguru von einst ist heute ein verurteilter Betrüger. Trotzdem mischt er immer noch mit. Diesmal unter dem Decknamen Stefan Zapf. In einem Fall, der seit dem 6. Dezember 2017 am Landgericht Frankfurt verhandelt wird, geht es um Aktienmanipulationen, die einen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben sollen.

Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer, die um die 40 Jahre alt sind. Ihnen wird ein Verstoß gegen die Marktmanipulationskonkretisierungsverordnung vorgeworfen. „Im Klartext heißt das, sie haben Aktienkurse manipuliert“, erklärt Rechtsanwalt Looser, Brüllmann Rechtsanwälte. „Das haben sie jedoch nicht alleine getan. Markus Frick hat offenbar kräftig mitgemischt.“

Die beiden Angeklagten hatten ein Unternehmen gegründet. Die Geschäfte liefen schlecht und da kam die Idee, an die Börse zu gehen, um das Stammkapital kräftig zu erhöhen. Doch die Aktie ist ein Ladenhüter. Um die Geschäfte anzukurbeln, kaufen und verkaufen die Angeklagten ihre eigenen Aktien über Scheinfirmen. Auch das bringt keinen Erfolg.

Das ändert sich erst als Markus Frick ins Spiel kommt. Per Mail bewirbt er die Aktie als todsichere Geldanlage bei rund 10.000 Adressaten. Das Ganze macht er unter dem Namen Stefan Zapf, ein angeblicher Börsenexperte aus Budapest, der allerdings nicht existiert. Die Abzocke mit den Mails funktioniert. Der Kurs der Aktie steigt rasant an und schmiert auch schnell wieder ab. 2011 ist das Unternehmen insolvent. Wie hoch der Schaden genau ist, lässt sich nicht beziffern, er geht aber wohl in die Millionenhöhe. Betroffen sind vor allem die Anleger, die auf diese Manipulation hereingefallen sind.

Markus Frick wird nicht zum ersten Mal wegen Marktmanipulationen auffällig. Vom Landgericht Berlin wurde er bereits 2011 zu einer hohen Geldstrafe und vom Landgericht Frankfurt 2014 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Auch für die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte ist Frick kein Unbekannter. Schon 2014 konnte die Kanzlei Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegen Frick durchsetzen, der das Urteil anerkannt und gezahlt hat. „Uns sind die Tricks von Herrn Frick bekannt, mit denen er die Anleger manipuliert und die dann seinen Empfehlungen folgen. Nach unserer Erfahrung lassen sich Schadensersatzansprüche in vielen Fällen durchsetzen“, so Rechtsanwalt Looser.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/markus-frick/

Brüllmann Rechtsanwälte


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