Mindestlohn - kann ich darauf verzichten?

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Heike G. hat folgende Frage: "Ich arbeite bei einer kleinen Firma. Mein Chef sagt, dass es der Firma wegen des Mindestlohnes nicht gut gehe und er Leute entlassen müsse. Vermutlich trifft es mich. Ich würde gern auf den Mindestlohn verzichten, da mir der Job lieber ist als 50 EUR mehr im Monat. Kann ich einfach auf den Mindestlohn verzichten?"

Unsere Antwort:

"Hallo Heike G.,

ein Verzicht auf den Mindestlohn ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Mindestlohngesetzes (MiLoG) leider nicht möglich. Ein solcher Verzicht wäre unwirksam und würde den Chef in echte Schwierigkeiten bringen. Denn Sie können zwar auf die Durchsetzung des Mindestlohns verzichten, jedoch muss ihr Chef auf der Basis des Mindestlohns die Sozialabgaben abführen.

Nur im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches kann nach dem Willen des Gesetzgebers  auf den Mindestlohn verzichtet werden. 

Nach unserer Einschätzung ist die Regelung nicht besonders klug gelungen und dürfte verfassungsrechtlich zumindest dann problematisch sein, wenn der Arbeitnehmer wegen Unterschreitung des Mindestlohns nicht auf Sozialleistungen (ALG II) angewiesen ist. 

Zurzeit bereiten wir ein Musterverfahren vor.

Sie können sich mit dem Chef daher nur über eine reduzierte Stundenanzahl verständigen oder einen gerichtlichen Vergleich schließen.

Haben Sie Fragen oder sind selbst betroffen? Rufen Sie uns an oder schreiben uns.


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