Missbrauch von Vorsorgevollmachten

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Missbrauch von Vorsorgevollmachten ist ein ernstes Thema, das immer wieder in der Praxis auftritt. Man trifft ihn häufig zusammen mit "Erbschleicherei" an.  

Vorsorgevollmachten werden oft erteilt, um im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls die rechtlichen Angelegenheiten zu regeln und eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, Entscheidungen zu treffen. Doch leider kommt es auch vor, dass diese Vollmachten missbraucht werden.
Ein Missbrauch von Vorsorgevollmachten kann verschiedene Formen annehmen. 

Ein Beispiel für den Missbrauch einer Vorsorgevollmacht kann darin bestehen, dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht nutzt, um sich selbst zu bereichern. Stellen wir uns vor, dass eine ältere Person ihre Tochter als bevollmächtigte Person einsetzt, um im Falle einer Erkrankung die rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Die Tochter nutzt die Vollmacht jedoch, um sich unberechtigt Zugang zum Bankkonto der Mutter zu verschaffen und sich selbst größere Geldbeträge auszuzahlen. Dies stellt einen eindeutigen Missbrauch der Vollmacht dar, da die Tochter hier ihre eigenen Interessen über die Interessen der Mutter stellt.

Ein weiteres Beispiel könnte darin bestehen, dass die bevollmächtigte Person Entscheidungen trifft, die nicht im Interesse des Vollmachtgebers liegen. Stellen wir uns vor, dass eine Person ihren Partner als bevollmächtigte Person einsetzt und ihm die Vollmacht erteilt, Entscheidungen im medizinischen Bereich zu treffen. Der Partner nutzt diese Vollmacht jedoch, um den Vollmachtgeber gegen dessen Willen einer bestimmten medizinischen Behandlung zu unterziehen, die er für richtig hält. Hier liegt ebenfalls ein Missbrauch der Vollmacht vor, da die Entscheidung nicht im Interesse des Vollmachtgebers getroffen wurde.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass der Vollmachtgeber und dessen Angehörige schnell handeln und den Missbrauch der Vollmacht unterbinden.

Um einem Missbrauch von Vorsorgevollmachten vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Vollmacht nur an vertrauenswürdige Personen zu erteilen und klare Regelungen zu treffen. Es ist ratsam, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu widerrufen oder anzupassen. Bei einem Missbrauchsverdacht sollte umgehend ein erfahrener Anwalt zu Rate gezogen werden.
Im Falle eines Missbrauchs kann die bevollmächtigte Person zur Verantwortung gezogen werden. Eine Strafanzeige wegen Betrugs oder Untreue kann in Betracht gezogen werden. Auch zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatz oder Rückforderung von Vermögenswerten, können geltend gemacht werden. Daher ist häufig ein Anwalt erforderlich, der in der Lage ist in verschiedenen Rechtsgebieten gleich intensiv tätig zu werden oder dies mit einem interdisziplinären Netzwerk zu gewährleisten. 

Foto(s): Torge Niemann / ©Adobe Stock/Drazen

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