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Mit Flip-Flops fahren – geht das rechtlich gut?

  • 1 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Spätestens ab sommerlichen 30 Grad ist jeder froh, von Kopf bis Fuß das schöne Wetter zu genießen. Gerade Letztere freuen sich, wenn sie in luftigen Flip-Flops stecken. Doch die bequemen Strandsandalen haben auch ihre Tücken. Mit den Pedalen im Auto so richtig harmonieren wollen sie nicht. Schnell gefährlich wird es, wenn sich die Riemchen darin verheddern. Welcher rechtliche Ärger droht dann?

Versicherungen reagieren kulant

Bisher ist kein Fall bekannt, in denen eine Versicherung bei am Crash beteiligten Flip-Flops nicht geleistet hätte. Die Haftpflichtversicherung muss ohnehin zahlen. Was die für den eigenen Schaden zuständige Kaskoversicherung angeht, so waren die Reaktionen auch dort immer kulant. Wegen grob fahrlässigem Verhalten hat noch kein Versicherer seine Leistung verweigert. Dasselbe gilt für High Heels & Co.

Ohne Verbot kein Bußgeld

Verglichen mit den Versicherungen sind manche Polizisten weniger verständnisvoll. Alle Bußgeldverfahren wurden jedoch von den Gerichten eingestellt. Schließlich schreibt die Straßenverkehrsordnung keine bestimmten Schuhe beim Fahren vor.

Höhere Haftung droht

Bei einem Unfall können Flip-Flops aber eine Rolle spielen. Denn ganz unbedeutend ist lockeres Schuhwerk nicht. Lässt sich nachweisen, dass sie Unfallursache waren, kann das die Haftungsquote erhöhen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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