Rechtstipp vom 17.08.2007

Mitversicherungsgemeinschaft: Für Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für Wirtschafts- und vereidigte

Das Bundeskartellamt hat es vier Versicherungsunternehmen, nämlich der Allianz, der AXA, de R + V Allgemeine Versicherung und der Victoria Versicherung, untersagt, ab 2009 die Versicherungen von Vermögensschadenhaftpflichtrisiken für Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer im Rahmen der Tätigkeit der Versicherungsstelle Wiesbaden weiter gemeinsam zu betreiben.

Das Bestehen der Versicherungsstelle Wiesbaden geht auf eine staatliche Anordnung aus den 1930er Jahren zurück und ist bis heute durch die vier genannten privaten Versicherer beibehalten worden. Die Versicherer bieten über die Versicherungsstelle Wiesbaden die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur gemeinsam an. Der Versicherungsschutz wird infolgedessen zu einheitlichen Prämien und Bedingungen angeboten. Auch die Risikoübernahme durch die beteiligten Versicherer erfolgt entsprechend einer fest vereinbarten Quotenregel.

Aufgrund dieser Zusammenarbeit in der Versicherungsstelle Wiesbaden finde zwischen den beteiligten Versicherern kein Wettbewerb um Versicherungsprämien und -bedingungen sowie um die Dienstleistungsqualität bei der Schadenabwicklung statt, begründete das Kartellamt seine Entscheidung. Die Marktstärke der Versicherungsstelle zeige sich auch daran, dass sie im Wege ihrer Tarifumstellung deutliche Prämienerhöhungen durchsetzen habe können, ohne ihre Marktsstellung ernsthaft zu gefährden. Die Zusammenarbeit der Versicherer verstoße somit gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.

Bundeskartellamt, PM vom 13.08.2007

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