Rechtstipp vom 11.05.2012

Mobilfunk: Verbraucherschützer gehen erfolgreich gegen verschleierte Preisangaben für Handys vor

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist eigenen Angaben zufolge mehrmals erfolgreich gegen verschleierte Preisangaben in der Werbung von Mobilfunkanbietern vorgegangen. Sie hat mehrere Mobilfunkanbieter abgemahnt, weil sie in der Werbung für Kopplungsverträge (Mobilfunkvertrag plus Handy) den (hohen) Preis für das Mobilfunkgerät verschleiert haben.

Die Anbieter Fonic, Freenetmobile, McSIM, O2 und Simply hätten auf die Abmahnungen mit Unterlassungserklärungen reagiert, so die Verbraucherzentrale. Gegen Congstar, Primacall und Vodafone habe die Verbraucherzentrale per einstweiliger Verfügungen vor Gericht ordentlich ausgezeichnete Preise durchgesetzt (Congstar: Landgericht Köln, 31 O 746/1

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