Rechtstipp vom 12.07.2012

Mobilfunkanbieter: Muss deutlich auf Risiko hoher Kosten bei Prepaidvertrag mit «automatischer Aufladung» hinweisen

Ein Mobilfunkanbieter, der seine Kunden bei einem Prepaidvertrag mit der Tarifoption einer «automatischen Aufladung» nicht deutlich darauf hinweist, dass mit dieser Option das deutlich erhöhte und kaum kontrollierbare Risiko außerordentlich hoher Kosten verbunden ist, kann sich schadenersatzpflichtig machen. Dies hebt das Kammergericht (KG) hervor. Es hat ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, mit dem dieses die Klage eines Mobilfunkanbieters auf Zahlung von Telefongebühren in Höhe von 14.698 Euro mit Ausnahme von 10 Euro abgewiesen hatte.

Der Kunde hatte bei Vertragsschluss über das Internet einen Prepaid-Tarif mit der Option «Webshop-Wiederaufladung 10» gewählt. Diese Wahl führte dazu, dass dem Kunden auf dem vermeintlichen Prepaid-Konto nach Verbrauch des vorausbezahlten Betrages automatisch immer wieder neu 10 Euro «gutgeschrieben» wurden, er also sozusagen auf Kredit telefonierte.

Das KG erachtete die Klage unabhängig davon, ob durch die Nutzung einer Datenverbindung tatsächlich Telefonkosten in Höhe der Klageforderung entstanden sind, für unbegründet. Denn gegebenenfalls müsse sich die Telefongesellschaft einen Schadenersatzanspruch des Kunden in gleicher Höhe entgegenhalten lassen, weil sie unter Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nicht vor dem besonderen Kostenrisiko bei automatischer Aufladung gewarnt habe. Darüber hinaus sei der Kunde nicht darüber informiert worden, dass er keineswegs stets vor einer neuen Aufladung durch einen SMS- und E-Mail-Hinweis gewarnt werde, also keineswegs eine volle Kostenkontrolle habe.

Kammergericht, Urteil vom 28.06.2012, 22 U 207/11

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