Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Moderne Fenster im Altbau: Lüften nicht vergessen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image] Wird eine Altbauwohnung mit modernen Fenstern ausgestattet, sollten Mieter darauf achten, regelmäßig zu lüften. Denn ansonsten kann sich in der Wohnung unter Umständen Schimmel bilden. Der Mieter muss sich dann an die neuen Gegebenheiten einstellen, die mit den neuen Fenstern zusammenhängen.

Der Vermieter muss den Mieter auch nicht extra darauf hinweisen, dass wegen der neuen Fenster ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf entsteht. Ein entsprechendes Wissen setzt der Nürtinger Richter bei einem Mieter voraus.

Der erhöhte Lüftungs- und Heizbedarf stellt nach Ansicht des Amtsgericht Nürtingen keinen Mietmangel dar, der den Mieter zu einer Mietminderung oder zu einer Kündigung berechtigen könnte.

Lüftet und heizt der Mieter die Wohnung unzureichend und bildet sich deshalb Schimmel in der Wohnung, muss er dem Vermieter dafür Schadensersatz leisten. Der Mieter handelt dann fahrlässig.

(AG Nürtingen, Urteil v. 09.06.2010, Az.: 42 C 1905/09)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema