Im Vorfeld einer eventuell zu stellenden medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch müssen Ärzte die Schwangere ab sofort umfassender als bisher aufklären, beraten und begleiten. Dies sieht das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vor, das am 01.01.2010 in Kraft getreten ist.
Danach sind Ärzte jetzt unter anderem verpflichtet, im Einvernehmen mit der Schwangeren Kontakte zu Beratungsstellen und gegebenenfalls Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden zu vermitteln. Zwischen Eröffnung des pränatalen Befundes und Indikationsstellung ist zudem eine Bedenkzeit von drei Tagen einzuhalten.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Folgen der im Raum stehenden Behinderung des Kindes von allen Seiten zu beleuchten und die Schwangere darin zu unterstützen, sich über die zukünftigen Lebensverhältnisse in Ruhe und mit fachlicher Unterstützung klar zu werden.
Bundesfamilienministerium, PM vom 01.01.2010
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