MPC Schiffsfonds „Santa-P-Schiffe“ – Risiken bleiben bestehen

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Bei den von der MPC aufgelegten Schiffsfonds MS „Santa P Schiffe GmbH & Co. KG" sowie MS „Santa P 2 Schiffe GmbH & Co. KG" handelt es sich um Dachfonds, die in 6 Schiffe bzw. 4 Schiffe investieren. Beide Fonds befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben hinter den prospektierten Annahmen zurück, Ausschüttungen sind nicht möglich. Gemäß dem Protokoll über das schriftliche Abstimmungsverfahren vom 04.03.2012 konnte bei der MS „Santa P Schiffe GmbH & Co. KG" eine Kapitalerhöhung von EUR 8,8 Millionen durchgesetzt werden, von denen bereits der größte Teil einbezahlt worden ist. Dies verschafft dem Fonds nun mehr etwas Luft. Dennoch beseitigt dies die grundsätzlichen Probleme dieser beiden Fonds nicht. Diese stellen sich unserer Auffassung nach wie folgt dar: 

  • Nach wie vor deutlich niedrigere Charterraten als prospektiert. Hier ist eine Besserung nicht vor dem Jahr 2013 in Sicht. Diese niedrigen Raten führen dazu, dass diese zum Teil nicht einmal die Schiffsbetriebskosten decken können; eine Bedienung von Zinsen und eine Tilgung der Schiffshypotheken ist nicht möglich.   
  • Teilweise erhebliche Weichkosten, d.h. Kosten die nicht in die Schiffsinvestition fließen bzw. geflossen sind. Bei der MS „Santa P Schiffe GmbH & Co. KG" belaufen sich diese auf mehr als 40%.
  • Vertriebsprovisionen von teilweise mehr als 30%.
  • Hohe Risiken durch Kreditaufnahmen in Japanischem Yen und US-Dollar. Aufgrund dieser Finanzierungskonstruktion muss auf lange Sicht mit einer Verschiebung von Währungsrelationen gerechnet werden, welche so in der Planrechnung nicht berücksichtigt sind. 

Unserer Auffassung nach bestehen gute Chancen auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater. Aus Gesprächen mit von uns betreuten Anlegern wissen wir, dass weder über die Höhe der  nicht investiv verwendeten Gelder sowie die Höhe der Vertriebsprovisionen aufgeklärt worden ist. Gemäß der Rechtsprechung des BGH besteht jedoch bei derart hohen Prozentsätzen eine Aufklärungspflicht des Beraters bzw. Vermittlers. Darüber hinaus weisen auch die diesbezüglichen Verkaufsprospekte erhebliche Mängel auf, da sich diese Angaben den Prospekten nicht bzw. nicht deutlich genug nachvollziehen lassen. Auch über die langfristige Bindung des Kapitals sowie die Tatsache, dass für derartige Beteiligungen kein Zweitmarkt existiert war in der Regel in den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen worden.  In vielen Fällen wird daher eine Rückabwicklung der Beteiligung möglich sein. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten kann von uns vorgenommen werden.

Zuständiger Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.   

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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