Wer volltrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, läuft Gefahr, seinen Führerschein zu verlieren. Darüber hinaus kann sogar ein Rad-Fahrverbot verhängt werden.
Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 16.03.2005 hervor. Im zugrunde liegenden Fall war ein Student auf dem Uni-Gelände mit seinem Fahrrad gestürzt. Die Polizei machte aufgrund der offensichtlichen Trunkenheit des Mannes einen Alkoholtest. Dieser ergab einen Wert von 2,02 Promille.
Daraufhin ordnete die Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), besser bekannt als „Idiotentest", an, die der Mann nicht bestand. Die Behörde entzog ihm sodann den Führerschein und untersagte ihn zugleich das Führen von Fahrrädern, obwohl hierfür bekanntlich überhaupt keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Das Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der behördlichen Verfügung mit der festgestellten Alkoholkonzentration, die auf eine Alkoholgewöhnung schließen lasse, bestätigt.
Möchten Sie sich gegen einen drohenden Führerscheinentzug zur Wehr setzen, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Dieser kann beurteilen, wie die Erfolgsaussichten in einem Prozess stehen.
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