MPU: Der Arzt darf selbst gewählt werden

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Rechtstipp vom 02.02.2012
Muss ein Mann seinen Führerschein abgeben und hat er eine bestandene "MPU" (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung = "Idiotentest") vorzulegen, um ihn zurück zu erlangen, so darf die Behörde ihm nicht vorschreiben, welchen Arzt oder welches Institut er zu konsultieren hat. Er müsse sich lediglich "auf die aufgeführten Gruppierungen von Medizinern verweisen lassen", so das Verwaltungsgericht Oldenburg. Allerdings könne der Verkehrssünder verpflichtet sein, mitzuteilen, von wem er begutachtet werden will. (Eine weitere Ausnahme nannte das Gericht: Ist eine Begutachtung aus sachlichen Erwägungen nur durch einen bestimmten Sachverständigen durchzuführen, wie beispielsweise bei seltenen Krankheiten, so müsse sich der Patient an die Vorgabe der Behörde halten.) (VwG Oldenburg, 7 A 2335/09)

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