MS-Deutschland-Gläubiger sollten Ex-Bayern-Ministerpräsident Beckstein eine Absage erteilen

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Die Anleihe der MS Deutschland, dem sogenannten „Traumschiff“, entwickelt sich für die Anleger immer mehr zum Alptraum. Nun hat die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH für den 8. Oktober zu einer Gläubigerversammlung nach Frankfurt eingeladen. Darin soll nicht nur über eine Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihe entschieden werden. Auch ein Gemeinsamer Vertreter, der die Interessen der Gläubiger gegenüber der Gesellschaft vertritt, soll gewählt werden. Das Unternehmen schlägt als Gemeinsamen Vertreter den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein vor. Dabei sollte jemand mit einschlägiger Erfahrung die Interessen der Anleihegläubiger vertreten. Ein Politiker ist da wohl eher nicht geeignet. Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth, der bereits in etlichen prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG, der Gold-Zack AG und Gontard&Metall Bank AG, der WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG oder der Windreich GmbH, das Amt des Gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern inne hat, kandidiert bei der MS-Deutschland-Anleihe ebenfalls für diese Position.

Bei der Traumschiff-Anleihe handelt es sich um eine mit einer erstrangigen Schiffshypothek besicherte Anleihe über 60 Millionen Euro. Im Oktober 2012 wurde das „Traumschiff“ mit einem Verkehrswert von 100 Millionen US-Dollar bewertet. Nachdem die Ratingagentur Scope das Rating der hypothekenbesicherten „Traumschiff-Anleihe“ gleich um vier Stufen von „A“ auf „BBB-“ senkte, brach der Anleihekurs an deutschen Handelsplätzen dramatisch ein. Eine solch massive Herabstufung ist mehr als ungewöhnlich. Vor allem wenn man bedenkt, dass das erste, sehr gute Rating lediglich zwölf Monate gehalten hat. Das Rating wurde kurze Zeit später von der Ratingagentur zurückgezogen. Die Kanzlei Nieding+Barth prüft in diesem Zusammenhang deshalb auch eventuelle Haftungsansprüche seitens der Anleihegläubiger gegen die Ratingagentur.

Grundsätzlich sehen die Kapitalmarktexperten der unter anderem auf die Vertretung der Interessen von Anleihegläubigern spezialisierten Kanzlei durchaus gute Chancen, das Traumschiff wieder auf den richtigen Kurs zu bringen. Entscheidend wird sein, wie der Sanierungsplan am Ende aussieht. Hier sollten die Anleihegläubiger auf jeden Fall die Chance aktiv nutzen, die ihnen die kommende Gläubigerversammlung bietet.

Anleihegläubiger, die nicht die Möglichkeit haben, selber an der Veranstaltung teilzunehmen, können sich unter recht@niedingbarth.de für eine Vertretung registrieren lassen.


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