MS „Santa-P-Schiffe“ GmbH & Co. KG - der Fonds ist am Ende

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Unangenehme Post bekamen die Gesellschafter des Fonds MS „Santa P-Schiffe“ von der Treuhandkommanditistin TVP. Wie diese in einem Schreiben vom 18.08.2014, das uns von einigen Gesellschaftern zur Verfügung gestellt worden ist, mitteilte, hat nun auch die Beteiligungsgesellschaft selbst, also die „MS Santa P-Schiffe“ GmbH & Co. KG, am 08.08.2014 wegen Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Grund hierfür ist, dass für vier von sechs Schiffsgesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, keine Verwertungsvereinbarungen mit den finanzierenden Banken getroffen werden konnten, die eine insolvenzfreie Veräußerung der Schiffe ermöglichen würden. Wie die Reederei Claus-Peter Offen mitteilte, werden bei allen nun anstehenden 6 Schiffsverkäufen die Verkaufserlöse nicht ausreichen, um die bestehenden Schiffshypothekendarlehen voll abzudecken. Da insoweit von den Schiffsgesellschaften keine Rückflüsse aus dem Verkauf der Schiffe mehr an die Beteiligungsgesellschaft fließen werden, musste diese konsequenterweise Insolvenz beantragen.

Wie die Treuhandgesellschaft weiter mitteilte, ist damit nicht nur das eingezahlte Kapital der Gesellschafter vollständig verloren. Diese müssen auch noch mit einer Rückforderung der gezahlten Ausschüttungen von 18,5 % auf ihre Einlage durch den Insolvenzverwalter rechnen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei vertritt die Auffassung, dass der Prospekt erhebliche Mängel aufweist und daher für eine Aufklärung des Anlegers ungeeignet ist. Dies bezieht sich u.a. auf folgende Punkte:

  • Irreführende und falsche Aussagen zu den Vorteilen der Vermögensanlage (insb. prognostizierte Ausschüttungen, Substanzwert etc.).
  • Fehlende, irreführende und unzureichende Risikohinweise (105 %-Klausel, Wechselkursrisiken, Platzierungsrisiko, fehlerhafter Hinweis auf Haftung des Anlegers etc.).
  • Fehlerhafte Kalkulation (überhöhte Charterraten, zu viel kalkulierte Einsatztage, zu geringe Dockungskosten).

Darüber hinaus wissen wir aus zahlreichen Gesprächen, dass von den Beratern/Vermittlern häufig nicht über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden ist. Dies bezieht sich vor allem auf das Totalverlustrisiko, die Rückforderung der Ausschüttungen, die mangelnde Fungibilität der Beteiligung, die Währungsrisiken oder die Schwankungen bei den Chartererlösen. Auch auf die Provisionen und Rückvergütungen, welche die Banken für die Vermittlung erhielten, wurde in der Regel nicht hingewiesen.

Insoweit ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden oder Prospekthaftung gegen die Vermittler und/oder die Gründungsgesellschafter bestehen.

Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche ist aber Eile geboten. Gemäß § 199 Abs. 3 BGB verjähren entsprechende Ansprüche spätestens 10 Jahre nach Abschluss der Beteiligung. Entscheidend ist hier das Datum der Unterzeichnung der Beteiligungserklärung. Da die Beteiligungen in den Jahren 2004 bis Mitte 2005 vertrieben worden sind, droht in einer Vielzahl von Fällen schon in den nächsten Monaten die Verjährung dieser Ansprüche. Aus diesem Grund hat die KKWV-Anwaltskanzlei bereits für zahlreiche Anleger Klagen gegen die Vermittler bzw. die Gründungsgesellschafter eingereicht.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht daher als Ansprechpartner hinsichtlich der Beteiligung an der MS „Santa P-Schiffe“ GmbH & Co. KG zur Verfügung. Gerne prüfen wir Ihren Fall und zeigen entsprechende Handlungsoptionen auf. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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